In Mecklenburg-Vorpommern haben die Jugendämter im Jahr 2023 insgesamt 1.673 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung gemeldet. Das waren 6,5 Prozent mehr als 2022, wie das Statistische Amt MV am Dienstag in Schwerin mitteilte. In 1.104 Fällen lag demnach eine akute und in 569 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei den akuten Fällen gab es laut Mitteilung im Jahr 2023 Anzeichen für 677 Vernachlässigungen, 287 körperliche Misshandlungen, 386 psychische Misshandlungen und 62 Anzeichen für sexuelle Gewalt.
Insgesamt meldeten die Jugendämter im Nordosten im Jahr 2023 fast 5.300 Gefährdungseinschätzungen und damit knapp 1 Prozent mehr als im Vorjahr (5.212 Fälle). Ein solches Einschätzungsverfahren erfolgt, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen gibt und das Jugendamt sich daraufhin einen Eindruck von der oder dem Minderjährigen und der persönlichen Umgebung verschafft.
Bei 2.119 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung (40,3 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf zum Beispiel in Form von Erziehungsberatung oder einer Schutzmaßnahme festgestellt. In 1.464 Verfahren (knapp 28 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Betroffen waren den Angaben zufolge insgesamt 2.538 Mädchen und 2.718 Jungen. Bei den Mädchen erfolgten die meisten Verfahren bei den 10- bis 14-Jährigen, bei den Jungen waren häufigsten Kinder zwischen 6 und 10 Jahren betroffen. In rund 70 Prozent der insgesamt 90 Fälle mit akuten und latenten Anzeichen für sexuelle Gewalt waren die Betroffenen weiblich.