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Städte wollen beim Silvester-Feuerwerk mehr selbst regeln

Einige Städte wünschen sich mehr Befugnisse, um das Böllern zum Jahreswechsel in geordnete Bahnen zu lenken. Die Kommunen sollten nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie privates Feuerwerk zum Jahreswechsel zulassen, teilte die Bremer Gesundheitsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Auch andere Städte wie Kassel, Mainz, München und Nürnberg möchten stärker selbst entscheiden.

Um bei Bedarf einzuschreiten, wäre ein größerer Gestaltungsspielraum für die Kommunen hilfreich, hieß es auch aus Hannover. Stuttgart würde gerne besonders belastete Gebiete wie Aussichtspunkte in den Verbotsbereich aufnehmen.

„Seit Jahren wird eine Änderung der Sprengstoffverordnung im Bund diskutiert, passiert ist aber nichts“, kritisierte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Die Städte bräuchten unbedingt eine Ermächtigungsgrundlage, um privates Feuerwerk im öffentlichen Raum einfacher zu beschränken. Bislang müssen dafür explizit eine besondere Gefahrenlage oder eine außergewöhnliche bauliche Situation gegeben sein.

Die Verordnung zum Sprengstoffgesetz sieht vor, dass bundesweit zu Silvester Kleinfeuerwerk von jedem Menschen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist Böllern aber grundsätzlich verboten. In Berlin wird es voraussichtlich drei Verbotszonen zu Silvester geben: auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg und auf der Sonnenallee in Neukölln.