Stadt Ahaus klagt gegen Erlaubnis für Atommüllzwischenlager

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am 3. und 4. Dezember in einer Klage über die Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Ahaus. Die Gemeinde und eine Bürgerinitiative in Ahaus wenden sich gegen die Aufbewahrungsgenehmigung nach dem Atomkraftgesetz, die den Betreibern 2016 durch die damalige Bundesregierung erteilt wurde, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (AZ: 21 D 98/17.AK). Die Kläger zweifelten die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens an.

Das Zwischenlager Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Die Genehmigung vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestattet den Angaben zufolge in Ahaus die Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern mit knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus einem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich.

Die Kläger sehen die erteilte Aufbewahrungsgenehmigung im Wesentlichen deshalb als rechtswidrig an, weil aus ihrer Sicht ein hohes Sicherheitsrisiko besteht, das von der Behörde nicht genug berücksichtigt worden war. So könnte etwa bei Anschlägen auf das Lager eine von den Brennelementen ausgehende radioaktive Strahlung freigesetzt werden, argumentieren sie.

Die auf 20 Jahre begrenzte Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln noch immer dort und sollen nun in Ahaus zwischengelagert werden. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus transportiert werden.