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Staatsregierung verabschiedet Reform zur Kita-Finanzierung

Um Kitas, Kommunen und Träger nachhaltig zu entlasten, hat das bayerische Kabinett heute die Eckpunkte der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verabschiedet. Wichtigste Punkte seien eine Entbürokratisierung sowie die verstetigte Förderung von Teamkräften, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in München mit.

Die sogenannten Teamkräfte – etwa Hauswirtschafts- oder Assistenzkräfte – sollen die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas entlasten, damit diese mehr Zeit für die Kinder haben. Ab 2029 sollen 15.000 Teamkräfte gefördert werden. Alle gesetzlich geförderten Kitas, die mindestens eine Teamkraft beschäftigen, sollen eine Teamkräftepauschale pro Platz erhalten. Dadurch entfielen fast 10.000 Verwaltungsvorgänge pro Jahr, hieß es weiter.

Außerdem soll das bisherige Fördersystem deutlich vereinfacht werden. So setzt der Freistaat nach eigenen Angaben auf mehr Eigenverantwortung vor Ort, damit die Landkreise und kreisfreien Städte künftig flexibel agieren und vor Ort Lösungen umsetzen können. Der Freistaat trägt die Kosten dieser Reform; die rechtlich für die Kindertagesbetreuung zuständigen Kommunen sollen nicht an der Finanzierung beteiligt und dadurch deutlich entlastet werden.

Bereits im Juni hatte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Kinderstartgeld auf den Weg gebracht. Die Hälfte der bisherigen Mittel des Familiengeldes soll weiterhin direkt den Familien zugutekommen, die andere Hälfte zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen genutzt werden. Damit stehe bis 2030 rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Landesmitteln für die Kinderbetreuung in Bayern zur Verfügung. (2483/29.07.2025)