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Staatsregierung beschließt Wassercent

Zehn Cent pro Kubikmeter soll die Gebühr für die Wassernutzung in Bayern künftig betragen. Mit dem sogenannten Wassercent kommen auf diese Weise 80 Millionen Euro mehr in die bayerische Staatskasse, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einer Pressekonferenz am Dienstag in München. Eine vierköpfige Familie müsse so mit etwa 20 Euro Mehrbelastung pro Jahr rechnen. „Es dient dem Schutz des Grundwassers“, sagte Söder. Das Geld werde für die weitere Wasservorsorge eingesetzt, etwa für den Hochwasserschutz. Mit dem Gesetzespaket setzt die Staatsregierung das im vergangenen Dezember vorgestellte CSU-Eckpunktepapier zum 1. Januar 2026 eins zu eins um.

Der Bund Naturschutz (BN) Bayern hatte schon zuvor die generelle Entscheidung für den Wassercent gelobt. Schließlich ist dieser bereits in 13 von 16 Bundesländern Realität. Einige Kritikpunkte haben die Umweltschützer allerdings am Dienstag wiederholt. Die vorgesehene Freigrenze von 5.000 Kubikmetern pro Jahr sei zu hoch, findet der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Viele industrielle und landwirtschaftliche Betriebe liegen demnach bei ihrem Wasserverbrauch unter dieser Grenze. „So kann der Wassercent keine echte Lenkungswirkung entfalten. Zumal es auch noch viele Ausnahmen geben soll, etwa für die Industrie zum Kühlen oder für die Wasserkraft“, hieß es weiter.

Auch die SPD-Fraktion im Landtag kritisierte die Freimengen und Ausnahmen als „sozial ungerecht und ökologisch höchstens halbherzig“. Privatpersonen würden belastet, während Großverbraucher weitgehend ungeschoren davonkämen.

Äußerst kritisch sehen der BN und die SPD, dass der Wassercent auf Vertrauensbasis erhoben werden soll. „Das ist eine Einladung zum Betrug“, sagte Geilhufe. Digitale Wasseruhren einzubauen, die die Werte automatisch übermitteln, sei in Privathaushalten gängige Praxis und auch für die Industrie und Landwirtschaft zumutbar. Auch der Bayerische Gemeindetag sprach sich am Dienstag erneut dafür aus, alle Wasserentnahmemengen aus öffentlichen und privaten Brunnen zu messen, „um eine geschlossene Wasserbilanz zu erhalten und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen“. (2485/29.07.2025)