Staatsleistungen an die Kirchen: Das steckt dahinter

Aus historischen Gründen erhalten die Kirchen in Deutschland Zahlungen vom Staat. Die Ampelregierung will diese Staatsleistungen abschaffen – mit einer Ablösesumme.

Die Staatsleistungen machen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro aus
Die Staatsleistungen machen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro ausImago / Niehoff

Viele evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Die Enteignung gilt als rechtswidrig. Sie war eine der größten Vermögensumschichtungen der deutschen Geschichte. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Unterhaltszahlungen zum Bestreiten ihrer Aufgaben zu leisten.

600 Millionen Staatsleistungen – pro Jahr

Diese „altrechtlichen“ Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Die Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen, teils in pauschalierter, vereinfachter Form. Seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen; die DDR war diesen Verpflichtungen nur vereinzelt nachgekommen.

Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese Staatsleistungen einen großen Betrag aus: Allein 2022 kamen etwa 600 Millionen Euro zusammen. Diese historisch bedingten Zahlungen werden von allen Steuerzahlern aufgebracht – also auch von Menschen, die nicht Mitglied in der Kirche sind. Die Staatsleistungen sind zu unterscheiden von der Kirchensteuer, die nur Kirchenmitglieder zahlen.

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 138, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze „abgelöst werden“ sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung.

Was die Ampelregierung plant

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Staatsleistungen abschaffen zu wollen. Die Kirchen sollen, wie im Grundgesetz festgelegt, eine einmalige Summe als Ablösung erhalten. Im Gespräch sind elf Milliarden Euro. Von dieser Summe und den zu erwartenden Zinsen sollen die Kirche dann die bisherigen Aufgaben weiter finanzieren. Strittig ist die Höhe der Ablösung. Die evangelische Kirche hat grundsätzliche Zustimmung zu dem Plan signalisiert.