Staatskanzlei: Über Rundfunkbeitrag “noch nicht final entschieden”
Die Bundesländer sind in der Frage des Rundfunkbeitrags weiter uneins. Über die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, sei „politisch noch nicht final entschieden“ worden, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag auf Anfrage mit. Die Rundfunkfinanzierung sei Teil des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aufgrund der zeitlichen Abläufe sei absehbar, dass dieser nicht bis zum Januar 2025 in Kraft treten könne. Daher werde der Beitrag zunächst auf der jetzigen Höhe bleiben.
Die Rundfunkkommission der Bundesländer hatte sich am Mittwoch auf den Entwurf des Staatsvertrags geeinigt. In Medienberichten hieß es am Donnerstag, über eine Anpassung des Rundfunkbeitrags solle erst entschieden werden, wenn die durch die Reform erzielten Einsparungen greifen. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) erklärte dagegen, die Reformen würden in der Zukunft zu Einsparungen führen, allerdings „nicht jetzt und unverzüglich“. Deswegen sei „die Umsetzung der KEF-Empfehlung“ Bestandteil des Reformstaatsvertrags.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder hatten Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Nach epd-Informationen versuchen insbesondere einige unionsgeführte Länder in der Rundfunkkommission, eine Beitragsanpassung zu verhindern.
In einem früheren Entwurf der Rundfunkreferenten für den Reformstaatsvertrag wurde diese Frage offengelassen. Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde auf monatlich „18,36/18,94/XX,XX Euro“ festgesetzt, heißt es in dem Dokument vom 23. August, das dem epd vorliegt. Welche Formulierung in der aktuellen Entwurfsfassung steht, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei auf Anfrage nicht mit.
Die Behörde verwies darauf, dass im Text des Reformstaatsvertrags „einige Themenbereiche geklammert“ seien, weil die finale Entscheidung noch ausstehe. Hierzu gehörten auch das Thema der Sportrechte-Kosten bei ARD und ZDF und der Telemedienauftrag, also die Fragen nach den Grenzen für Umfang und Inhalt öffentlich-rechtlicher Internetangebote.
Die strittigen Fragen würden nach einer öffentlichen Anhörung zum Reformstaatsvertrag entschieden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Freigabe für die Anhörung soll durch die Regierungschefs erfolgen, die sich bereits am 26. September über die Reformpläne austauschen wollen. Am 24. und 25. Oktober treffen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Leipzig zu ihrer offiziellen Konferenz, bei der dann Beschlüsse gefasst werden könnten.
Der Entwurf des Reformstaatsvertrags beinhaltet den Angaben zufolge „eine qualitative Stärkung des Auftrages und quantitativ eine erhebliche Begrenzung“. Geplant ist demnach unter anderem, dass 20 Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. In Kraft treten kann der Staatsvertrag erst, wenn nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dies werde „frühestens im Sommer 2025“ der Fall sein, erklärte die Mainzer Staatskanzlei.