SPD-Politikerin: Müssen bei Abtreibung raus aus Strafgesetzbuch

Eine Kommission aus Fachleuten empfiehlt, die Abtreibungsfrage neu zu regeln. Nun hat politische Debatte über die Vorschläge begonnen. SPD und Grüne drängen auf eine Reform.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymaier, will die Abtreibungsfrage außerhalb des Strafgesetzbuches regeln. “Wir müssen raus aus dem Strafgesetzbuch”, erklärte Breymaier am Mittwochabend in Berlin. Ärzte, Beraterinnen und vor allem ungewollt Schwangere seien “zutiefst verunsichert und fühlten sich kriminalisiert”. Die Abtreibungsfrage müsse in einem gesonderten Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Ob dies eine Ahndung bei einem Regelverstoß vorsehen würde, ließ sie offen.

Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink plädierte nach der Vorstellung der Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für eine offene gesellschaftliche Debatte über das Thema. Die Empfehlungen seien dafür eine gute Grundlage. Es gehe auch darum, Versorgungsdefizite für ungewollt Schwangere aufzuzeigen und zu verbessern sowie etwa Verhütungsmittel kostenfrei zu stellen. Mehrheitlich sprächen sich auch die Grünen für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches aus.

Die Kommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen völlig freizustellen. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Dagegen sehen die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Thorsten Lieb keinen Änderungsbedarf. Es gebe regelmäßig “null strafrechtliche Verfahren” in dieser Frage. Es brauche ein gutes Schutzkonzept. Bleiben müsse das Bewusstsein dafür, dass es in der Frage um ein sogenanntes höchstes Rechtsgut gehe.

Lieb betonte, er nehme in seiner Fraktion eine Stimmung wahr, die nicht auf Änderung hindeute. Die Kommission habe ein Jahr gearbeitet und es brauche Zeit für eine ähnlich lange Debatte.