Sozialverband fordert bessere Versorgung behinderter Flüchtlinge

Auch Geflüchtete mit Behinderungen müssen zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen ziehen. Das geht so nicht, sagen mehrere Hilfsverbände.

Auch Flüchtlinge im Rollstuhl kommen zunächst in Erstaufnahmen unter (Symbolbild)
Auch Flüchtlinge im Rollstuhl kommen zunächst in Erstaufnahmen unter (Symbolbild)Imago / Reichwein

Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland nach Auffassung von Sozialverbänden nicht ausreichend geschützt. Bei Ankunft werde ihr Bedarf an Unterstützung nicht identifiziert, kritisierte der evangelische Fachverband für Teilhabe in Berlin. Gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Landesbehindertenbeauftragten forderte der Verband eine bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen.

Für behinderte Flüchtlinge müsse die Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, verkürzt und im Bedarfsfall aufgehoben werden, forderten die Organisationen. Die Betroffenen müssten auch Zugang zu Hilfsmitteln und zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Auf die Herkunft kommt es an

Je nach Herkunftsland gelten den Angaben zufolge unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten demnach Zugang zu Grundsicherungs- und Sozialleistungen sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Asylsuchende Menschen mit Behinderungen aus anderen Herkunftsländern hätten es deutlich schwerer, hieß es.

Weil sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, bleibe ihnen der Zugang zu wichtigen Leistungen oft versperrt, kritisierten die Verbände. Das betreffe etwa notwendige medizinische Versorgung und Hilfsmittel. Zudem müssten sie in oft nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen leben.

Der Appell wird unter anderem von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), vom Paritätischen Gesamtverband, vom Deutschen Roten Kreuz und von der Hilfsorganisation Handicap International getragen.