Sozialgerichtsbarkeit NRW: Klageverfahren landesweit rückläufig

Die Zahl der Klageverfahren an den acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen ist leicht rückläufig. Im Kalenderjahr 2023 seien an den Sozialgerichten insgesamt 66.104 Verfahren wie Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz neu eingegangen, wie das Landessozialgericht in Essen am Mittwoch bei der Vorlage des Jahresberichts 2023 mitteilte. Das seien fast 1.090 Verfahren weniger als im Vorjahr (minus 1,6 Prozent).

Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren sank im Jahr 2023 auf knapp 72.390 Verfahren. Im Vorjahr waren dem Bericht zufolge mit rund 73.380 noch 990 mehr Verfahren erledigt worden. Am Jahresende 2023 waren bei den Sozialgerichten 87.106 noch unerledigte Verfahren anhängig und damit 6,7 Prozent weniger als im Vergleich zum Vorjahr (6.229).

Bei den im Jahr 2023 neu eingehenden Fällen mussten sich die Sozialgerichte in Aachen, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster in rund einem Viertel der Fälle (25,2 Prozent) mit Streitigkeiten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende befassen. Damit habe dieses Sachgebiet mit 16.670 Eingängen in etwa so hoch wie im Vorjahr (16.710) gelegen, hieß es. Der Bereich der Krankenversicherung lag mit 21,47 Prozent der Eingänge an zweiter Stelle, gefolgt von den Bereichen Rentenversicherung (15,2 Prozent) und Schwerbehindertenrecht (14,9 Prozent).

Einen erneut deutlichen Rückgang verzeichneten dem Bericht zufolge die Bereiche Krankenversicherung um 1.645 Verfahren (minus 10,39 Prozent) und Arbeitslosenversicherung mit 371 weniger Fällen (minus 10,93 Prozent). Im Bereich des Schwerbehindertenrechts habe sich der Eingangsrückgang der Vorjahre ebenfalls fortgesetzt, und zwar mit einem Rückgang um 189 Fälle (minus 1,87 Prozent), hieß es.

Bei dem Landessozialgericht NRW in Essen stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Eingänge – vor allem Berufungen – um 161 auf insgesamt 5.832 Verfahren (Vorjahr: 5.671 Verfahren). Die Zahl der Erledigungen erhöhte sich ebenfalls leicht um 148 auf 5.840 Verfahren (Vorjahr: 5.692). Der Bestand am Jahresende stagnierte bei 6.468 Verfahren nahezu.

Auch beim Landessozialgericht stand mit einem Anteil von 26,8 Prozent der Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende an erster Stelle, gefolgt von Verfahren im Zusammenhang mit der Rentenversicherung (19,7 Prozent) und der Krankenversicherung (18,74 Prozent). Die Bereiche Schwerbehindertenrecht oder Sozialhilfe/Asylbewerberleistungsgesetz fielen mit 6,29 Prozent beziehungsweise 6,1 Prozent deutlich kleiner aus.