Sommercamp 2020: Nordkirche will Mitarbeiter dauerhaft suspendieren

Zwei Mitarbeiter der evangelischen Nordkirche sollen im Zuge der Aufarbeitung der Vorgänge während eines Sommercamps 2020 auf der Insel Usedom dauerhaft von der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen suspendiert werden. Das habe ein Beratungsstab der Nordkirche kürzlich beschlossen, wie die Nordkirche am Montag mitteilte. Die Kirchengemeinde Zinnowitz will den Fall allerdings in Bezug auf einen der Mitarbeiter zunächst weiter prüfen.

Bei einem Sommercamp im Jahr 2020 auf der Insel Usedom soll ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Kirchengemeinde Strandbad Ahlbeck sexualisierte Fotos von Jugendlichen gemacht haben. Der Pädagoge der Kirchengemeinde Zinnowitz, Cord B., leitete das Camp und soll dies toleriert haben. Die Aufnahmen wurden auf CDs gebrannt und den Teilnehmenden beim Nachtreffen ausgehändigt.

Der Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Pommern hat bereits aufgrund der Empfehlung der Nordkirche einstimmig beschlossen, die Zusammenarbeit mit Cord B. zum 1. März 2024 zu beenden.

Die Kirchengemeinde Zinnowitz jedoch, für die Cord B. ebenfalls arbeitet, möchte die dauerhafte Suspendierung zunächst prüfen. Sie hat B. die Auflage erteilt, Maßnahmen zur „Einübung und Reflexion von Nähe und Distanz“ in der kirchengemeindlichen Arbeit zu absolvieren. Nach Abschuss der Auflagen will der Kirchengemeinderat den zur Zeit geltenden Suspendierungsbeschluss erneut beraten.

Der Beratungsstab habe nach Bekanntwerden des Falls zahlreiche Gespräche mit Teilnehmenden des Sommercamps, mit Teamerinnen und Teamern sowie mit Eltern von Teilnehmenden geführt, erklärte die Nordkirche. In den Beschluss des Beratungsstabs sei zudem ein wissenschaftliches Gutachten der Hochschule Neubrandenburg und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stralsund eingeflossen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden hatte es keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben.

Die Nordkirche teilte mit, dass aufgrund von Medienberichten zu dem Fall weitere Betroffene sich gemeldet und grenzverletzendes Verhalten durch Cord B. über einen Zeitraum von 20 Jahren belegt hätten. Ein wissenschaftliches Gutachten zeige auf, dass es dem Beschuldigten am Bewusstsein für Machtasymmetrie und angemessene Regulierung im Nähe-Distanz-Verhältnis mangelt.