So funktioniert die elektronische Patientenakte
In der elektronischen Patientenakte werden alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt. Ab 2025 wird sie automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt. Aber was bringt das den Patientinnen und Patienten konkret? Wer verwaltet die Daten? Und wie kann man der Nutzung widersprechen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie kommen Versicherte ab 2025 an die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte gibt es schon seit 2021. Bislang mussten alle Patientinnen und Patienten sie selbst bei ihrer Krankenkasse beantragen. Das ist ab 2025 nicht mehr der Fall, denn für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland wird automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer sie widersprechen aktiv. Auch Privatversicherten kann die ePA angeboten werden.
Welche Informationen werden dort enthalten sein?
In der ePA werden alle relevanten Befunde, Untersuchungsergebnisse sowie Dokumente wie der Impf- oder Mutterpass gespeichert. Kliniken, Praxen und Therapeuten füllen die Akte und bekommen dafür unterschiedlich hohe Honorare von den Krankenkassen. Die ePA verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick, etwa bei den Medikationslisten. So können Patientinnen und Patienten individueller behandelt werden. Die Therapien können besser auf Vorerkrankungen abgestimmt werden.
Wie kommen die Unterlagen in die Akte?
Zum einen können Versicherte diese selbst einscannen und hochladen. Ältere Dokumente wie Arztbriefe lassen sich so digitalisieren. Diese Dokumente sind dann entsprechend gekennzeichnet. Versicherte können die Pflege der ePA aber auch ihren Ärztinnen oder Ärzten überlassen. Dazu müssen sie ihnen eine Freigabe erteilen. Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten bleibt stets bei den Versicherten selbst. Sie entscheiden, mit welchen Ärzten in Praxen und Kliniken und mit welchen Apotheken sie ihre Daten teilen – und für wie lange. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden.
Wer pflegt die Medikationsliste in der ePA?
Die Medikationsliste wird automatisch mit allen ausgestellten und eingelösten E-Rezepten befüllt. Es braucht keine manuelle Befüllung seitens der Praxen, Krankenhäuser und Apotheken.
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
Sämtliche Daten werden verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiberinnen des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Ärzte und Therapeuten haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA abzurufen.
Was machen ältere Patienten ohne einen Computer oder ein Handy?
Grundsätzlich benötigt man keinen Computer und kein Handy für die ePA. Aber: Wer Daten selbst verwalten will, benötigt die App der eigenen Krankenkasse. Es ist möglich, Vertreterinnen und Vertreter zu ermächtigen, die Daten einzusehen und zu pflegen, etwa Familienangehörige. Für Widersprüche kann man sich an die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse wenden. Zudem legen die Kassen auf Wunsch auch eine ePA für Versicherte an, die nicht im Internet sind und auch kein Handy haben. Nach entsprechender Registrierung und mit einem speziellen Login sind dann die Daten aus der Akte in der Hausarztpraxis am Rechner abrufbar.
Werden Dokumente und Befunde irgendwann aus der ePA gelöscht?
Die ePA ist als eine lebenslange Akte konzipiert, Dokumente werden nicht automatisch gelöscht. Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal haben aber die Möglichkeit, jederzeit Dokumente zu löschen.
Wird der Arztbrief durch die ePA überflüssig?
Nein, der Arztbrief wird nicht überflüssig. Der Arztbrief muss auch weiterhin verschickt werden, damit die empfangenen Einrichtungen ihn auch lokal in ihrem System gespeichert haben. Zudem ist der Arztbrief per Mail schneller in der Einrichtung. So können Folgebehandlungen beispielsweise schon vorbereitet werden, auch wenn die Patientin oder der Patient noch nicht mit der ePA in der Praxis war.
Bekommen Kinder und Jugendliche auch eine ePA?
Ja, Kinder und Jugendliche bekommen auch eine ePA ab dem Zeitpunkt, zu dem sie gesetzlich krankenversichert sind. Ab dem Start des 15. Lebensjahres können sie dann selbst entscheiden, ob sie eine ePA nutzen wollen. Vorher können die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten der ePA für Ihre Kinder widersprechen.