Sieg Kardinal Woelkis gegen “Bild”-Zeitung zeichnet sich ab

Kardinal Woelki und die “Bild”-Zeitung liefern sich eine juristische Dauerfehde. Vor dem Oberlandesgericht Köln deutet alles nun auf einen Sieg des Kardinals hin.

Für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zeichnet sich im Rechtsstreit mit der “Bild”-Zeitung ein weiterer juristischer Erfolg ab. Bei einer Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Köln machte der 15. Zivilsenat deutlich, dass er der Berufung der “Bild” gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln keine Aussicht auf Erfolg einräumt. Ein Verkündungstermin wurde auf den 5. Dezember angesetzt.

In dem Fall geht es um zwei Online-Beiträge vom Juli 2022 über den Ex-Präsidenten des Kindermissionswerks “Die Sternsinger”, Winfried Pilz (1940-2019). Ende Juni 2022 hatte das Erzbistum Köln Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen öffentlich gemacht, der seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen verbracht hatte. Unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, unterließ es das Erzbistum aber, das ostdeutsche Bistum über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren.

Der Kardinal verwehrt sich gegen die Behauptung der Zeitung, er habe sich selbst mit der nicht erfolgten Meldung befasst. Er habe nicht gewusst, dass die Informationsweitergabe versäumt worden sei. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei.

Das Oberlandesgericht schließt sich laut der Vorsitzenden Richterin Brigitte Richter der Auffassung des Landgerichts an, dass es für die Behauptung der “Bild” keine tatsächliche Grundlage gebe. Die Zeitung habe den Lesern den falschen Eindruck vermittelt, Woelki habe den Fall gekannt und diesen dennoch nicht gemeldet. Dies sei ehrenrührig und verletze das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs.

In den zurückliegenden Monaten hatten mehrere “Bild”-Berichte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Woelki geführt. Neben dem Fall Pilz ging es dabei auch um Artikel über einen von dem Erzbischof beförderten Priester, der 2001 einen damals nicht strafbaren sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten hatte. Nach einer OLG-Entscheidung darf “Bild” nicht mehr schreiben, Woelki habe 2017 zum Zeitpunkt der Beförderung zwei den Priester belastende Dokumente gekannt. Gegen die nicht zugelassene Revision hat die Zeitung Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Von dort hieß es, es sei noch keine Entscheidung ergangen.

Wegen anderer Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht der “Bild” bereits im vergangenen Jahr vier von sechs Aussagen verboten.

Unterdessen ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft weiter gegen Woelki wegen des Verdachts auf Meineid und möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen. Auch dort geht es darum, ab wann Woelki welche Kenntnisse im Fall des beförderten Priesters und im Fall Pilz hatte. Die “Bild” erhofft sich von den Ermittlungen einen Nachweis für ihre Behauptungen. Die bislang vage für Herbst in Aussicht gestellte Vorstellung der Ermittlungsergebnisse könne auch erst zu Beginn des neuen Jahres erfolgen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).