Sie sind berufen, um zu begleiten

28 Religionslehrer aus ganz Niedersachsen haben in einem Gottesdienst kirchliche Lehrerlaubnis erhalten. Jetzt dürfen sie an staatlichen Schulen unterrichten.

Die Religionslehrer nach dem Gottesdienst
Die Religionslehrer nach dem GottesdienstDirk-Michael Grötzsch

Rastede. Mit dem Gottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede wurden 28 Religionslehrer aus ganz Niedersachsen zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt und erhielten ihre Vokationsurkunden. Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte in seiner Predigt die Wichtigkeit des Religionsunterrichts, der Fragen aufnehme und nach Antworten suche, die sonst im Schulalltag so nicht wirklich vorkommen: Woher kommen wir? Wer sind wir? Was kommt nach dem Tod? Wie will ich mein Leben gestalten?
„Gerade angesichts des Religionsunterrichts müssen wir uns fragen lassen, ob wir Kindern auf diese wichtigen Fragen des Lebens eine Antwort verweigern wollen“, sagte Mucks-Büker. Das seien nicht nur Antworten, die allein das Wissen vermehrten. Es seien Antworten, die in Suchbewegungen, in Prozessen gefunden würden. Da sei nicht nur das „Theologisieren“ mit Kindern und Jugendlichen möglich, sondern da sei auch Raum für rituelle Praxis, Singen, Gebet und spirituelle Übung. So gefundene Antworten könnten prägend sein, trösten und vergewissern, betonte er.

Eine anspruchsvolle Aufgabe

In einem so verstandenen Religionsunterricht würden die Lehrkräfte regelrecht zu Begleitern der Schüler. Dies sei eine anspruchsvolle Aufgabe. „Denn an dieser Stelle kommen Sie auch als Person ins Spiel. Werden Sie wichtig für die Kinder. Als Vorbild, als Gegenüber, weil Sie Freude am Lernen vermitteln, weil Sie die einzelnen Schüler unterstützen und ermutigen, weil Sie auch als Person und Persönlichkeit Orientierung geben. Dieser Anspruch unterscheidet sie als Religionslehrer im Fach Evangelische Religion, sie sind mehr als ein Religionskundelehrer“, so Mucks-Büker.
Im Anschluss überreichten Oberkirchenrat Mucks-Büker und Pfarrer Hartmut Schwarz, Referent der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp), den Lehrern ihre Vokationsurkunden. Bei den Urkunden handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Durch eine Vokation begleiten die evangelischen Kirchen in Niedersachsen den Dienst der Religionslehrer und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.

Religionsunterricht gemeinsame Sache von Staat und Kirche

Im Vorfeld hatten die Religionslehrer aus dem Einzugsgebiet der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an einer Tagung im Evangelischen Bildungshaus in Rastede teilgenommen. Das Thema lautete „Leben, Sterben, Tod“. Die Leitung hatten Pfarrerin Kerstin Hochartz, Leiterin der arp, und Pfarrer Hartmut Schwarz, Referent in der arp. Zu den Religionslehrern gehörten 15 Grundschullehrer sowie 13 Lehrer aus den weiterführenden Schulen. 
Der Religionsunterricht ist in Deutschland „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung. Um eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung Voraussetzung.Die Tagungen sind als religionspädagogische Fortbildungen konzipiert und enden mit einem Gottesdienst mit Verleihung der Vokationsurkunden.
Die Kirche in Oldenburg bietet zweimal im Jahr eine Vokationstagung für je rund 30 Religionskräfte aus ganz Niedersachsen an. Entwickelt und durchgeführt wird sie von Referenten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik. Weitere Vokationstagungen in Niedersachsen werden von der Hannoverschen Landeskirche angeboten. Die Nachfrage ist sehr hoch. Es gibt stets Wartelisten.