SH: Sturmflut-Darlehensprogramm um Härtefallregeln erweitert

Die Kieler Landesregierung erweitert das Darlehensprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ um Härtefallregeln. Das Angebot richte sich an nicht-öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Flut im Oktober vergangenen Jahres Schäden entstanden sind, teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Härtefallanträge könnten voraussichtlich noch vor Ostern über die Hausbank gestellt werden. Sind alle Härtefallkriterien erfüllt, werde auf Antrag ein Tilgungserlass gewährt.

Voraussetzung für den Härtefallbonus ist den Angaben zufolge ein genehmigter Darlehensantrag. Dieser könne noch bis Ende Februar gestellt werden. Bislang lägen der Investitionsbank Schleswig-Holstein 50 Anträge vor, rund zwei Millionen Euro an Darlehen seien bereits ausgezahlt worden, hieß es. Insgesamt stelle die Kieler Landesregierung 20 Millionen Euro für Sturmfluthilfen bereit.