Seemannsmission: Gesetz darf Seeleute nicht kriminalisieren

Seeleute dürfen durch Seenotrettung nicht kriminalisiert werden, fordert die Deutsche Seemannsmission (DSM). Der Appell richtet sich gegen die geplante Änderung des Aufenthaltsgesetzes, wie die DSM am Freitag mitteilte. Würde der Entwurf wie geplant umgesetzt, würden sich auch Seeleute strafbar machen, da sie häufig nicht nur einzelne Menschen, sondern mehrere aus Seenot retten. „Wenn Menschen in Seenot sind, ist jeder in der Nähe in der Pflicht zu helfen“, erklärte Generalsekretär Matthias Ristau. Immer wieder würden schiffbrüchige Geflüchtete auch von Seeleuten auf Handelsschiffen gerettet.

Zuvor hatten mehr als 50 Organisationen vor einer Kriminalisierung der Seenotrettung in Deutschland gewarnt. Die geplante Änderung des Aufenthaltsgesetzes widerspreche dem Koalitionsvertrag, hatten Seenotrettungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Hilfswerke am Dienstag (21. November) erklärt. Die Ampel-Parteien hätten sich dort zur Pflicht zur Seenotrettung bekannt. Das Bundesinnenministerium müsse seine Vorlage ändern.

Bei dem kürzlich vom Bundesinnenministerium vorgestellten Gesetzesentwurf handle es sich um den bisher weitreichendsten Versuch, in Deutschland die Seenotrettung zu kriminalisieren, kritisierten die Organisationen. Demnach solle die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie „wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Zudem würde durch die Änderung auch die Hilfe zur Einreise von unbegleiteten Minderjährigen unter Strafe gestellt.

In einer Klarstellung des Bundesinnenministeriums habe es geheißen, die Kriminalisierung der Seenotrettung sei nicht beabsichtigt. Die Formulierungshilfe rechtfertigt nach Einschätzung der Hilfsorganisationen aber eindeutig eine strafrechtliche Verfolgung dieser im Falle vieler Rettungen. In fast allen Einsätzen würden mehrere Personen zum europäischen Festland gebracht. Zudem befänden sich unter den Geretteten regelmäßig unbegleitete
Minderjährige.