SED-Opferbeauftragte: Unterstützung noch unzureichend

Die Opferbeauftragte Evelyn Zupke möchte, dass die Regierung Gesundheitsschäden von SED-Opfern leichter anerkennt und diese finanziell angemessen entschädigt. Ein neuer Gesetzentwurf ist ihr nicht gerecht genug.

Der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat den Gesetzentwurf zur Unterstützung von Opfern des SED-Regimes als nicht ausreichend kritisiert. “Der Entwurf geht weit an dem vorbei, was wir heute brauchen, um die Opfer angemessener zu unterstützen”, sagte Zupke am Mittwoch in Berlin. Sie äußerte sich im Rahmen einer öffentlichen Bundestags-Anhörung. Der entsprechende Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Sie sei “erschüttert”, mit welchen veralteten Regelungen man die dramatisch hohen Ablehnungszahlen bei der Anerkennung von gesundheitlichen Schäden senken wolle. Es seien neue, genau an die SED-Opfer angepasste Regelungen nötig – außerhalb des sozialen Entschädigungsgesetzes, so Zupke. Ein Modell könne die Regelung für einsatzgeschädigte Soldaten sein. Diese befreie Soldaten davon, ihre Schädigung aufgrund eines Ereignisses zu beweisen.

Auch auf die soziale Lage der Betroffenen ging Zupke ein. Die für 2025 geplante Dynamisierung der Rente für die Betroffenen sei gut, eine Erhöhung von 15 Euro monatlich helfe den Opfern aber nicht wirklich aus ihrer “prekären Lage”.

Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf sieht eine Dynamisierung der Opferrente und Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte des SED-Regimes vor. Zudem ist eine Einmalzahlung für die Opfer der Zwangsaussiedlungen vorgesehen. Die erste Lesung des Entwurfs fand im September statt.