SED-Opfer in besonderen Notlagen: MV legt eigenen Härtefallfonds auf

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Härtefallfonds zur Unterstützung von SED-Opfern in besonderen Notlagen aufgelegt und stellt dafür in diesem und im kommenden Jahr jeweils 50.000 Euro bereit. Die entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten trete zum 1. Mai in Kraft, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Einwohnern von MV, die nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren und sich in einer akuten Notlage befinden, soll eine einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 2.500 Euro, im Ausnahmefall auch bis zu 10.000 Euro gewährt werden, hieß es.

Die Anträge werden den Angaben zufolge nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Für das Verfahren beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sei ein Beratungsgespräch verpflichtend, hieß es.

Ministerin Bettina Martin (SPD) sagte laut Mitteilung: Der Härtefallfonds sei „ein wichtiger Schritt, den wir somit noch vor dem von der Regierungskoalition in Berlin angestrebten Bundesgesetz gehen. Wir tragen damit auch zur Aufarbeitung der Geschichte und den Repressionen in der DDR bei.“ Sie hätte sich gewünscht, dass der Bund – wie im dortigen Koalitionsvertrag angekündigt – eine für alle ostdeutschen Länder gemeinsame Lösung schafft. „Doch wir wollen mit der notwendigen Hilfe in MV nicht weiter warten.“

Burkhard Bley, der MV-Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, sagte: „Mit dem Härtefallfonds des Landes für von SED-Unrecht Betroffene haben wir nicht nur ein Instrument, um gravierende Notfälle zu lindern. In unserer Beratung werden wir die Betroffenen unterstützen, alle ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen und sie auch in weitere Hilfesysteme und spezifische Beratungsangebote vermitteln.“