Schwarzfahrer: Bündnis gegen Ersatzfreiheitsstrafe

Manche Menschen fahren schwarz, weil sie das Ticket nicht bezahlen können. Ersatzweise können sie dann in Haft gehen. Das steht in der Kritik.

Schwarzfahren kann teuer werden
Schwarzfahren kann teuer werdenImago / Sven Lambert

Ein gesellschaftspolitisches Bündnis fordert die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe für „Schwarzfahrer“, die das Bußgeld nicht zahlen können. Auch mit Einführung des Deutschlandtickets habe nicht jeder die finanziellen Möglichkeiten, sich einen Fahrschein für Bus oder Bahn zu kaufen, erklärte das Bündnis. Mit 49 Euro liege der monatliche Preis für das Deutschlandticket bei einem Zehntel des gesamten monatlichen Bürgergeld-Grundsatzes in Höhe von 502 Euro. Wer sich das nicht leisten könne, dem drohten heftige Strafen.

Verkehrsbetriebe verlangten von Fahrern ohne Fahrschein zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt, was diese oftmals erst recht nicht bezahlen könnten, erklärte der Kölner Verein Komitee für Grundrechte und Demokratie gemeinsam mit weiteren Organisationen wie den „Kritischen Juristinnen und Juristen der FU Berlin“ und den Republikanischen Anwälten in einer gemeinsamen Stellungnahme zu einem geplanten Gesetzentwurf des Bundestags.

Schwarzfahren: Bündnis sieht Bundesregierung in der Pflicht

Verkehrsbetriebe erstatteten vielerorts Strafanzeigen an die örtlichen Behörden, heißt es in der Stellungnahme. Denn das Fahren ohne Fahrschein gelte in Deutschland als sogenanntes Erschleichen von Leistungen und sei nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat, die bis ins Gefängnis führen kann. „Doch Gefängnis löst keine sozialen Probleme.“

Die Bundesregierung müsse nun ihr Koalitionsversprechen, eine neue Strafpolitik einzuführen, einlösen, forderte das Bündnis. Wenigstens die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein müsse dringend umgesetzt werden. „Mobilität als grundlegendes Recht für alle zugänglich zu machen, sollte die Priorität aller Kommunen, Städte, Länder und des Bundes sein.“

Zu dem Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gehören unter anderem der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Berlin, die Berliner Obdachlosenhilfe, BiJoC (Black, indigenous Jurastudierende of Color), die Gefangenen Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), der Verein Hydra, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, Kritische Juristen der FU Berlin, das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Köln, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und der Verein demokratischer Ärzte.