Für Bildung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Gleichwohl gilt bundesweit „eine verfassungsrechtlich verankerte Schulpflicht“, wie die Kultusministerkonferenz (KMK) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) erklärt. Die Schulgesetze der 16 Länder regeln demnach die Überwachung der Schulpflicht, die nach Darstellung von KMK-Sprecher Michael Reichmann verschiedenen Zwecken dient: „Sie ist ein zentrales Element unseres Bildungs- und Rechtsstaats und dient dem Schutz des Kindeswohls, der Sicherung von Bildungsgerechtigkeit und der gesellschaftlichen Teilhabe.“
Mit Blick auf die für Freitag angekündigten Schulstreiks gegen das Wehrdienstgesetz der Bundesregierung erläutert Reichmann, die Schulpflicht gelte „natürlich auch (…) für außerschulische Veranstaltungen, die während der Schulzeit stattfinden“. Eine Teilnahme etwa an einem Streik, die zu einem unentschuldigten Fehlen im Unterricht führe, „ist zunächst eine Schulpflichtverletzung, die auch Konsequenzen haben kann, wenn zum Beispiel zeitgleich eine Prüfung geschrieben wurde“. Für die Praxis ist aus Sicht des KMK-Sprechers „entscheidend, dass jeder Fall einzeln bewertet wird. Viele Schulen finden für solche Tage und Ereignisse pragmatische Lösungen.“