Scholz hofft auf Eindämmung der illegalen Einwanderung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hofft darauf, dass schärfere Kontrollen die illegale Einwanderung nach Deutschland eindämmen werden. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) betonte Scholz, Deutschland unterstütze den Schutz der europäischen Außengrenzen, setze zusätzliche Grenzsicherungsmaßnahmen zu Österreich fort und habe mit der Schweiz und Tschechien gemeinsame Kontrollen auf deren Seite vereinbart. Moldau und Georgien würden zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Polen müsse derweil sicherstellen, dass nicht weiter Visa verkauft und Flüchtlinge nach Deutschland durchgewunken werden. Deshalb habe Deutschland die Kontrollen an der Grenze zu Polen verschärft. „Wir hoffen, dass sich das schnell bemerkbar macht.“

Es könne nicht bleiben wie bisher, so der Bundeskanzler. „Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland streben, ist im Moment zu hoch.“ Mehr als 70 Prozent aller Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, seien vorher nicht registriert worden, „obwohl sie nahezu alle in einem anderen EU-Land gewesen sind“.

Mit den Bundesländern will Scholz bei der für November geplanten Ministerpräsidentenkonferenz zu Migration und Finanzierung der Flüchtlingskosten „ein dauerhaftes System für die Kommunen“ entwickeln. Kernpunkt sei ein „atmender Deckel“, den er den Ländern noch als Bundesfinanzminister vergeblich als Lösung vorgeschlagen habe. Mit dieser Finanzierungsform würde eine Pauschale pro Flüchtling festgelegt. Damit will Scholz wiederkehrende Debatten über die Höhe der Unterstützungsleistung des Bundes künftig verhindern.

Trotz der Streitigkeiten in der Ampelkoalition über die Pläne auf EU-Ebene zur Verschärfung des europäischen Asylsystems betonte er: „Die Bundesregierung ist sich völlig einig darin, die irreguläre Migration in die Europäische Union zu stoppen. Das geht nur gemeinsam und solidarisch. Deutschland wird dort nach Kräften mithelfen.“ Nach den EU-Plänen würden Länder an der Außengrenze die Flüchtlinge wieder registrieren, die bei ihnen ankommen. „Dann werden sie auf die EU-Mitgliedsländer solidarisch verteilt und durchlaufen dort ihr Verfahren.“