Bislang dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung zum Beispiel ihrer Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken. Geht es nach dem Freistaat, hat das bald ein Ende. Wie die Staatsregierung das begründet.
14- und 15-Jährige sollen auch in Begleitung Erwachsener künftig keinen Alkohol mehr trinken dürfen. Bayerns Staatsregierung hat am Dienstag in München eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Die Bundesregierung solle dadurch aufgefordert werden, das “begleitete Trinken” aus dem Jugendschutzgesetz zu streichen, hieß es. Bislang dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken.
“Das steht im klaren Widerspruch zum bayerischen Ziel eines konsequenten präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes”, so die Staatsregierung. Zur Begründung hieß es: “Der Konsum von Alkohol birgt für Kinder und Jugendliche ein besonders hohes Gesundheitsrisiko.”
Bereits vor rund einem Monat hatten die Gesundheitsminister der Länder sich bei ihrer Jahrestagung im thüringischen Weimar für die Abschaffung des “begleiteten Trinkens” ausgesprochen. Die Initiative dazu kam von Mecklenburg-Vorpommern. “Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau”, so die zuständige Staatssekretärin Sylvia Grimm. “Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht.”
Den Angaben zufolge trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal wöchentlich Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet demnach vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch früher statt.