Schlichtungsstelle von Verlegern und Sendern liegt weiter auf Eis

Die gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen zu den Internetangeboten der Sender liegt seit mehr als einem halben Jahr auf Eis. „Wir sind mit der ARD in Gesprächen zu einer neuen Schlichtungsvereinbarung“, teilte die Sprecherin des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Anja Pasquay, in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit.

Der Verband halte es für nötig zu erörtern, „ob die Vereinbarung nicht auch so ausgestaltet werden kann, dass Schlichtungen zukünftig effektiver funktionieren“, erklärte Pasquay. Neben notwendigen formellen Änderungen habe der BDZV der ARD deshalb auch inhaltliche Vorschläge für eine neue Vereinbarung gemacht.

Die ARD bestätigte Gespräche mit dem Verband. Diese liefen „zu verschiedenen Themen auf unterschiedlichen Ebenen“. Für inhaltliche Aussagen sei es „schlicht noch zu früh“, sagte ein Sprecher des Senderverbundes dem epd und betonte, dass die ARD weiter an der Gültigkeit der alten Schlichtungsvereinbarung festhalte: „Der BDZV hat einseitig eine Kündigung erklärt.“

Der Verband hatte die Schlichtungsvereinbarung im vergangenen September gekündigt. Hintergrund war eine Änderung der Gremienstruktur des Verbandes. Aufgrund dieser müsse auch die Besetzung der Schlichtungsstelle neu geregelt werden, erklärte der BDZV damals.

Das Schlichtungsverfahren wurde 2018 gesetzlich verankert, anschließend richteten ARD und BDZV eine Schlichtungsstelle mit Spitzenvertretern beider Seiten ein. Dadurch sollten Unstimmigkeiten bei der Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote in Bezug auf das Verbot der Presseähnlichkeit außergerichtlich geklärt werden, was allerdings in keinem Fall gelang.

Zuletzt war im September 2023 das Schlichtungsverfahren zwischen BDZV und ARD zur Nachrichten-App „Newszone“ des SWR gescheitert. Vorausgegangen war eine Klage von 16 Zeitungsverlegern aus dem Südwesten, die die beklagte App-Ausgabe vom 14. April 2022 für presseähnlich und wettbewerbswidrig halten. Ein rechtskräftiges Urteil in dem Verfahren steht noch aus.

Der SWR stellte die „Newszone“-App im Zuge des Rechtsstreits vorübergehend offline. Seit dem 26. März ist sie als Bestandteil des Angebots „Dasding.de“ wieder verfügbar. Die 16 Verlage beantragten jüngst erneut eine einstweilige Verfügung gegen „Newszone“, diesmal gegen Wiederveröffentlichung in der Version vom 16. April.