Schleswig-Holstein will Widerspruchslösung bei Organspende

Schleswig-Holstein schließt sich einer von Nordrhein-Westfalen initiierten Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende an. Die Entscheidung sei am Montag (3. Juni) im Kabinett gefallen, wie das Justizministerium am Dienstag mitteilte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Die Initiative wird am 14. Juni in den Bundesrat eingebracht. Finde sie eine Bundesratsmehrheit, müsse sich der Bundestag mit ihr befassen, hieß es.

In Schleswig-Holstein warten derzeit 394 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Weil es zu wenig Spenderorgane gebe, unterstütze Schleswig-Holstein die Widerspruchslösung. „Das ist ein richtiger Ansatz, denn eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende positiv gegenüber, ihre Entscheidung ist aber nicht dokumentiert.“

Laut Gesetzentwurf kann ein Widerspruch im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich festgehalten oder mündlich gegenüber Angehörigen geäußert werden. Dieser müsse nicht begründet werden, hieß es.