Viele Beratungsstellen in Bayern werden von Wohlfahrtsverbänden betrieben, von der Schuldnerberatung über die Erziehungsberatung bis hin zur psychosozialen Beratung. Doch an immer mehr Standorten wird das Geld knapp, weil die kommunalen oder staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) betont, dass die Staatsregierung zum dichten Netz der Beratungsstellen in Bayern steht und verweist auf neue Möglichkeiten beim sogenannten Eigenanteil.
epd: Frau Ministerin, die Wohlfahrtsverbände in Bayern klagen über Probleme bei der Finanzierung ihrer Beratungsangebote. Meistens geht es um die zehn Prozent Eigenanteil, den sie nicht mehr aufbringen können. Wie kann die Staatsregierung helfen, die Beratungsangebote aufrechtzuerhalten?
Ulrike Scharf: Wir unterstützen die freie Wohlfahrtspflege seit vielen Jahren. Seit Januar ist eine wichtige Änderung im Zuwendungsrecht in Kraft getreten, die eine deutliche Verbesserung mit sich bringt: Zum einen können sich Wohlfahrtsverbände Geldspenden auf den Eigenanteil anrechnen lassen. Außerdem kann eben dieser Eigenanteil vollständig durch freiwillige Arbeitsleistung erbracht werden. Das heißt ganz konkret: Wenn Ehrenamtliche für ein Projekt tätig sind, wird fiktiv pro Arbeitsstunde der Mindestlohn angesetzt. Entspricht diese Summe zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, ist kein weiterer Eigenanteil notwendig.
epd: Auf Schuldnerberatung und Erziehungsberatung haben die Menschen ja mitunter einen Rechtsanspruch. Die Wohlfahrtsverbände übernehmen diese Aufgabe für Staat und Kommunen. Warum sollen sie überhaupt einen Eigenanteil oder ehrenamtliche Stunden mitbringen, um die Beratung anbieten zu dürfen?
Scharf: Die Erziehungsberatung liegt in der Verantwortung der Kommunen. Wir als Freistaat unterstützen sie tatkräftig mit einem eigenen Förderprogramm für Personalkosten. Wir fördern somit 180 Erziehungs- und Jugendberatungsstellen in Bayern, was bundesweit in dieser Dichte einzigartig ist. Bei der Schuldnerberatung besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch. Für Bezieherinnen und Bezieher von bestimmten Sozialleistungen gibt es in der Tat einen Rechtsanspruch – dieser wiederum ist dann eine Pflichtaufgabe der Kommunen, für alle anderen eine freiwillige Aufgabe. Einen allgemeinen Rechtsanspruch gibt es bei der Schuldnerberatung nicht.
epd: Bleibt die Frage nach dem vorgeschriebenen Eigenanteil. Einzelne Verbände wie die Diakonie oder das Rote Kreuz haben Beratungsangebote schon auf- oder abgegeben, eben weil sie sich diese zehn Prozent nicht dauerhaft aus eigener Tasche leisten können. Wirtschaften die betroffenen Verbände schlecht?
Scharf: Beratungsangebote sind unverzichtbar für unseren Zusammenhalt. Wir setzen alles daran, dieses breite Netz aufrechtzuerhalten. Allerdings befinden wir uns im dritten Jahr einer Rezession. Die Balance in unserer sozialen Marktwirtschaft zwischen dem, was erwirtschaftet wird, und dem, was ausgegeben werden kann, muss stimmen. In Bayern fördern wir mit einem Globalzuschuss von jährlich einer Million Euro, um zu signalisieren, dass wir dieses System erhalten wollen.
epd: Woran liegt es Ihrer Meinung nach dann, wenn Träger trotzdem Angebote aufgeben müssen?
Scharf: Da muss man immer den Einzelfall betrachten. Bei den Kirchen sehen wir steigende Austrittszahlen und damit sinkende Kirchensteuereinnahmen, den demografischen Wandel und finanzielle Herausforderungen. Das hat natürlich auch Folgen für Caritas und Diakonie. Eine pauschale Antwort, warum es mancherorts finanzielle Engpässe gibt, kann man so nicht geben.
epd: Haben es sich die Menschen in Deutschland vielleicht zu bequem im sozialen Netz gemacht? Gibt es eine zu hohe Anspruchshaltung?
Scharf: Ich bekenne mich ganz klar zum Sozialstaatsprinzip. Aber unser Sozialsystem ist zu komplex, zu intransparent und zu teuer geworden. Wir müssen effizienter werden. Wenn für die betroffenen Menschen nicht mehr ersichtlich ist, wofür sie überhaupt alles Unterstützung anfordern können, stimmt etwas an der Systematik nicht. Deshalb wird die Sozialstaatsreformkommission auf Bundesebene nächste Woche ihren Bericht übergeben, in dem sie speziell steuerfinanzierte Leistungen wie das Wohngeld und den Kinderzuschlag anschauen. Die Systeme haben sich zu sehr verselbstständigt.
epd: Gibt es Bereiche in der sozialen Arbeit, die Sie für verzichtbar halten, und andere, in denen auf keinen Fall gespart werden darf?
Scharf: Aus meiner Sicht darf bei den Beratungsangeboten nicht gespart werden. Besonders junge Menschen brauchen nach Corona verstärkt psychosoziale Beratung. Auf dieses starke Netz können wir nicht verzichten.
epd: Aber steht denn mehr Geld zur Verfügung, wenn Partner wie die Kirchen zunehmend ausfallen?
Scharf: Wir setzen, wie zuvor erwähnt, alle Hebel in Bewegung, um den Eigenanteil auf ein Minimum oder auf null zu reduzieren, etwa durch die Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit. Wir stehen vor neuen Herausforderungen durch radikale Kräfte von rechts und links, die unsere Demokratie unter Druck setzen. Daher ist es dringend notwendig, Beratungsangebote, Demokratieförderung und eine fundierte Medienbildung von klein auf im Blick zu haben. Das bestehende Beratungssystem muss dringend erhalten bleiben.
epd: Auch Kommunen klagen über immer mehr Aufgaben wie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, während die Zuweisungen oft nicht im gleichen Maße steigen. Wie können die Kommunen finanziell entlastet werden?
Scharf: Beim Ausbau der Ganztagsplätze haben wir schon einiges erreicht und die Förderkonditionen verbessert. Wir stellen 461 Millionen Euro zur Verfügung und fördern künftig auch Grundstücke oder bieten eine „Boosterförderung“ an, bei der die Kommunen 70 Prozent der Kosten gefördert bekommen. Zudem geben wir die Betriebskostenförderung des Bundes zu 100 Prozent an die Kommunen weiter. Unterstützung für die Städte und Gemeinden ist also in großem Maß vorhanden. (0231/25.01.2026)