Sächsischer Landtag konstituiert sich

Der am 1. September neugewählte sächsische Landtag kommt am Dienstag erstmals zusammen. Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung steht unter anderem die Wahl des Landtagspräsidenten. Die CDU, mit 41 Sitzen stärkste Fraktion im neuen Landtag, hat ihren Generalsekretär Alexander Dierks für dieses Amt nominiert.

Zudem werden die Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten gewählt. Die Fraktionen von CDU, AfD, BSW und SPD dürfen Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Eröffnet wird die konstituierende Sitzung in Dresden von Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost (CDU). Die Tagesordnung sieht auch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung und die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vor.

Dem neuen sächsischen Landtag gehören 120 Abgeordnete an. Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 1. September hat die CDU 41 Sitze, die AfD 40 Sitze, das BSW 15 Sitze und die SPD 10 Sitze sowie die Grünen 7 Sitze und die Linken 6 Sitze. Außerdem bekommen die Freien Wähler einen Sitz aus einem Direktmandat. Ein neuer Landtag muss laut der sächsischen Verfassung spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten.

Vor der ersten Sitzung im Landtag findet am Dienstagmorgen in der Dresdner Dreikönigskirche ein ökumenischer Gottesdienst statt. Dieser biete Gelegenheit zum Innehalten und zum persönlichen Gebet, hieß es. Die Arbeit des neuen Parlaments soll im Gottesdienst bewusst unter den Segen Gottes gestellt werden. Das Angebot richtet sich an alle Abgeordneten sowie die Mitglieder der sächsischen Landesregierung.