Sachsen-Anhalt will Kirchen-Staatsleistungen derzeit nicht ablösen
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt plant derzeit keine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung (MZ)“ aus Halle am Freitag berichtet, lehnt das Kabinett entsprechende Pläne der Bundesregierung ab. „Wir haben aktuell nicht das geringste Interesse an einer Ablösung der Staatsleistungen“, sagte der Magdeburger Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der MZ.
Anfang der Woche wurde bekannt, dass die Ampel-Koalition im Bund ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg bringen will. Der für den Herbst geplante Gesetzentwurf soll demnach so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.
Nach Artikel 140 des Grundgesetzes besteht ein aus der Weimarer Reichsverfassung übernommener Auftrag, die Staatsleistungen abzulösen. Bei diesen jährlichen Zahlungen des Staates an die Kirchen handelt es sich überwiegend um Entschädigungen für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts.
Staatskanzleichef Robra sieht diesen Auftrag aber nicht als dringlich an. Der Gesetzgeber habe ein Ermessen, zu welchem Zeitpunkt er ihn umsetze. „Die Länder können eine solche Ablöse bei ihrer derzeitigen Haushaltslage und dem bestehenden Schuldenverbot nicht leisten“, sagte Robra der Zeitung.
Demnach zahlt Sachsen-Anhalt derzeit jährlich rund 44 Millionen Euro an die Kirchen im Land, rund 80 Prozent davon an die evangelische Kirche. Das sind umgerechnet mehr als 20 Euro pro Einwohner – ein deutschlandweiter Spitzenwert. Im bundesweiten Durchschnitt seien es 7,33 Euro.