Sachsen-Anhalt für Gewalthilfegesetz auf Bundesebene
In Sachsen-Anhalt stehen aktuell 117 Plätze in 19 Frauenhäusern zur Verfügung. Wie das Sozialministerium in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, sind das 2,5 Plätze pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im vergangenen Jahr seien durchschnittlich drei Viertel der Plätze belegt gewesen.
Für den Schutz von Gewalt betroffener Frauen stehen den Angaben zufolge in diesem Jahr rund 7,46 Millionen Euro zur Verfügung, 3,5 Millionen mehr als 2021. Mit dem Aktionsplan „Progress“ habe die Landesregierung im Februar eine Strategie beschlossen, um die Istanbul-Konvention von 2011 umzusetzen, ein völkerrechtliches Abkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. In Deutschland gilt die Konvention seit 2018.
Der Aktionsplan soll das Hilfesystem für betroffene Frauen stärker vernetzen. Geplant ist demnach eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Schulen, Behörden, Justiz oder Einrichtungen im Gesundheitssystem.
Im Doppelhaushalt für die Jahre 2025/26 sollen die Anstrengungen verstetigt werden, hieß es. Unter anderem soll das Hilfesystem personell verstärkt werden. Zudem sehe die Planung eine tarifgerechte Erhöhung der Personalkosten vor.
Eine weitere Förderung sei im Zusammenhang mit dem Gewalthilfegesetz möglich, das auf Bundesebene geplant ist. Sachsen-Anhalt setzt sich laut Sozialministerium dafür ein, das Gesetz zügig zu verabschieden. Damit könne man insbesondere auf die finanzielle Eigenbeteiligung von Frauen für die Nutzung von Schutz- und Beratungsangeboten künftig verzichten.