Saarland zählt vier Frauenhäuser mit 33 Schutzplätzen

Im Saarland können von Gewalt betroffene Frauen auf vier Frauenhäuser mit insgesamt 33 Schutzplätzen zurückgreifen. Diese bieten auch Platz für bis zu 27 Kinder, teilte das saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Außerdem gebe es eine weitere spezialisierte Schutzeinrichtung. Diese werde als Einrichtung der Eingliederungshilfe insbesondere den Bedarfen von bis zu zwölf Frauen mit Behinderung gerecht, erklärte das Ministerium.

Nach dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sollen Schutzplätze für Frauen und Kinder „in ausreichender Zahl“ zur Verfügung stehen. Für Deutschland, das sich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen, werden 2,5 Plätze für Frauen und Kinder auf 10.000 Einwohner empfohlen. Die Quoten in den Bundesländern liegen indes nach Angaben der Ministerien und Berechnungen des epd zwischen 0,6 und rund 2,1 Schutzplätzen pro 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Am unteren Ende sind Sachsen-Anhalt und das Saarland mit rund 0,6 Plätzen auf 10.000 Einwohner zu finden. Das Land Bremen ist mit rund 2,1 Frauenhausplätzen pro 10.000 Einwohner ein Ausreißer.

Das Saarland und die kommunalen Träger der Sozialhilfe tragen dem Frauenministerium zufolge die Kosten für das psychosoziale Betreuungspersonal in den Frauenhäusern. Die Förderung erfolge pauschal und damit unabhängig von der tatsächlichen Belegung. Das Land trage im Rahmen einer Vereinbarung zur Anteilsfinanzierung rund ein Drittel der Kosten, die Landkreise und Regionalverband Saarbrücken übernehmen gemeinsam etwa 70 Prozent. Im Jahr 2024 beträgt der Landesanteil an den Betreuungskosten der vier Frauenhäuser dem Ministerium zufolge rund 310.000 Euro, der Anteil der kommunalen Träger rund 690.000 Euro.

Generell müssten die Frauen sogenannte Hotelkosten, also die Kosten der Unterkunft, tragen. Es gebe allerdings Unterstützung abhängig von der Leistungsfähigkeit der Untergebrachten. So übernehme je nach Situation auch der zuständige Sozialhilfeträger diese Kosten, die landesweit einheitlich 20,30 Euro pro Tag und Person betragen. Im vergangenen Jahr waren laut Ministerium vier Bewohnerinnen Selbstzahlerinnen und 18 Teilselbstzahlerinnen.