Saarland fördert Beratungsstelle für Wanderarbeiter

Die Beratungsstelle für Wanderarbeit und mobile Beschäftigte, die bei der Arbeitskammer des Saarlandes angesiedelt ist, erhält vom Land eine Förderung in Höhe von 564.379 Euro. Staatssekretärin Bettina Altesleben überreichte der Beratungsstelle am Donnerstag den entsprechenden Förderbescheid, wie das Arbeitsministerium in Saarbrücken mitteilte. Die Beratungsstelle bietet umfassende arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern, die im Saarland tätig sind oder tätig werden wollen.

„Die Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern und Wanderarbeiterinnen sind oft prekär und inakzeptabel“, sagte die Staatssekretärin. Viele von ihnen seien mit der deutschen Rechtslage nicht vertraut und fänden sich in einem Umfeld wieder, das für sie gefährlich sein könne. „Es ist unsere Pflicht, diese Menschen, die in unserem Land arbeiten und einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten, zu schützen und ihre Rechte zu stärken“, betonte Altesleben.

Das sechsköpfige Team der Beratungsstelle unterstützt den Angaben zufolge die Beschäftigten in ihrer Muttersprache – etwa Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch – und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser schutzbedürftigen Gruppe. Die Beratungsstelle bietet neben individuellen Beratungen auch Qualifizierungen von Multiplikatoren an.

Mit der Förderung des Landes solle die Arbeit der Beratungsstelle gesichert und ausgebaut werden, hieß es. Ziel sei es, die Rechte von Wanderarbeitern und mobilen Beschäftigten im Saarland nachhaltig zu verbessern.