Saar-Sozialverband: Bürokratiehürden bei Leistungsgewährung sind hoch

Die Behörden im Saarland werden nach Einschätzung des Sozialverbandes VdK immer „knausriger“ bei der Gewährung von Schwerbehinderungsgraden und Renten. Jene „rücken oft nur was raus, wenn man ihnen auf die Füße tritt“, sagte VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn bei einer Bilanz-Pressekonferenz am Mittwoch in Saarbrücken. Nach den Erfahrungen des VdK sei die Situation vor allem bei dem für die Schwerbehinderung zuständigen Landesamt für Soziales besonders katastrophal.

Dagegen lobte Springborn die Zusammenarbeit, insbesondere mit der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie mit den Krankenkassen. Doch auch dort bekämen die Menschen oft nicht die ihnen zustehenden Leistungen. Offenbar setzten die Einrichtungen und Behörden darauf, dass die Anspruchsberechtigten nicht die Kraft hätten, den Klageweg zu beschreiten oder sogar stürben, bevor sie vor Gericht Recht bekämen, kritisierte er.

An der Spitze stand 2023 bei den Beratungen des VdK Saarland der Bereich Schwerbehinderung, gefolgt von der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Im Bereich der Krankenversicherung führte den Angaben nach jeder zweite Widerspruch und fast jede zweite Klage zum Erfolg. Auch bei der Rentenversicherung war fast jede zweite Klage erfolgreich, im Bereich der Schwerbehinderung sogar über drei Viertel. Bei der Pflegeversicherung lag die Quote bei mehr als 50 Prozent, in der Klage konnten sogar zwei Drittel der Verfahren für die Mitglieder gewonnen werden.

Der Sozialverband VdK Saarland erstritt im Geschäftsjahr 2023 für seine Mitglieder mehr als 4,55 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen. Insgesamt wurden mehr als 4.200 Verfahren abgeschlossen. Im Jahr 2024 verzeichnet der VdK einen neuen Mitgliederrekord: Innerhalb von nur zehn Jahren stieg die Mitgliederzahl von 40.000 auf mehr als 61.000 – eine Steigerung von 50 Prozent innerhalb von zehn Jahren.

Für den Verband sei das eine gute Botschaft, sagte Springborn. „Eine schlechte Botschaft ist es für die soziale Situation in unserem Land, denn dieses fast schon dramatische Wachstum zeigt, dass die Menschen die Kompetenz unserer Sozialrechtsberatung dringend brauchen, um ihre Rechtsansprüche gegenüber Behörden durchzusetzen.“ Viele Menschen suchten die Hilfe des VdK, weil sie von der Bürokratie überfordert seien und Gesetze oder Bescheide nicht verstünden.

Die vom VdK bearbeiteten Fälle umfassen Anträge, Widersprüche, Klagen und Berufungen gegenüber Kostenträgern nach dem Sozialrecht. Insgesamt führten die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als 14.000 Beratungsgespräche. Die 4.226 Verfahren umfassten mehr als 1.500 Anträge, über 2.000 Widersprüche und 611 Klagen sowie 34 Berufungen.