Pflegebedürftige in saarländischen Pflegeheimen müssen nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Eigenanteil zahlen. Die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr sei im Saarland von 3.166 Euro auf 3.403 Euro monatlich gestiegen, erklärte der Verband am Dienstag in Saarbrücken. „Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr.“ Gründe seien gestiegene Personal- und Lebenshaltungskosten.
Auch bei den längeren Aufenthalten in saarländischen Pflegeheimen sind die Kosten der Auswertung zufolge gestiegen. Lag die Eigenbeteiligung bei einem Aufenthalt ab zwölf Monaten am 1. Juli 2024 noch bei 2.900 Euro im Monat, beträgt sie zum 1. Juli 2025 insgesamt 3.110 Euro, wie die Ersatzkassen erklärten. Bei einem Aufenthalt ab 24 Monaten sei der Eigenanteil von 2.546 auf 2.720 Euro monatlich gestiegen, bei einem Aufenthalt ab 36 Monaten von 2.104 auf 2.231 Euro.
Im bundesweiten Vergleich liegt das Saarland den Angaben zufolge über dem Durchschnitt. So betrage der rechnerische Durchschnitt der Eigenbeteiligung für das erste Jahr im Pflegeheim deutschlandweit 3.108 Euro monatlich – und damit etwa 300 Euro weniger als im Saarland. Auch bei den längeren Aufenthalten liegt das kleinste Flächenbundesland über dem Durchschnitt. Dabei spielen der Auswertung zufolge vor allem höhere Kosten im Saarland für Unterkunft und Verpflegung eine Rolle. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern hat Bremen mit 3.449 Euro monatlich den höchsten Eigenanteil im ersten Jahr im Pflegeheim, gefolgt von NRW (3.427 Euro) und dem Saarland.
„Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an“, kritisierte der Leiter der saarländischen Landesvertretung des Verbands, Martin Schneider. „Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern im Saarland sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten.“ Um das zu ändern, müssten die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen. „Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die saarländischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 527 Euro entlastet werden“, betonte er. „Die Übernahme der Ausbildungskosten durch das Land brächte eine weitere Entlastung um bis zu 173 Euro im ersten Aufenthaltsjahr.“