Der Beauftragte für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus, Roland Rixecker, hat zunehmende Angriffe auf in Deutschland lebende Juden beklagt. Jedoch seien nicht alle Äußerungen im juristischen Sinne strafbewehrt, sagte der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs am Dienstagabend bei einem Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Kunst, Kultur und Antisemitismus“ an der Hochschule für Bildenden Künste (HbK) Saar in Saarbrücken.
Mit Blick auf Kritik an Israel und die Vorgänge im Gaza-Streifen warnte Rixecker vor mangelnder Differenziertheit. Man müsse sich fragen lassen, warum Israel oft insgesamt verurteilt werde, während bei Kritik an anderen Nationalstaaten einzelne handelnde Personen an den Pranger gestellt würden.
Rixecker betonte, dass die Kunstfreiheit im Grundgesetz zwar nicht eingeschränkt sei. Sie finde aber dadurch ihre Grenzen, wenn andere Grundrechte verletzt würden oder die Kunst gegen strafrechtliche oder moralische Regeln des Staates verstoße.
Der Verfassungsrechtler erläuterte, dass die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit wie alle Grundrechte ein „Abwehrrecht gegenüber dem Staat“ sei. Daher könnten sich Ministerien oder die Leitung von staatlichen Museen sowie Hochschulen bei Entscheidungen gegen einzelne Personen nicht auf dieses Grundrecht, wohl aber auf ihren Auftrag zur Wahrung der „Staatsräson“ berufen. Künstler könnten sich nur für ihre Werke auf die Kunstfreiheit berufen, nicht aber bei politischen Äußerungen. Für diese gelte aber die Meinungsfreiheit.