Rundfunkbeitrag: Buhrow befürwortet Verfassungsbeschwerde
Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags befürwortet. Die Sender würden ihre Haushalts-Planungen auf der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aufbauen, sagte Buhrow vor dem WDR-Rundfunkrat am Mittwoch in Köln. Gleichzeitig gehe es um das Prinzip der Staatsferne. „Wir hatten keine Wahl als Verfassungsbeschwerde einzulegen“, erklärte Buhrow. Die KEF hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen.
Am Dienstag hatten die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mitgeteilt, dass sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Den Eingang einer Verfassungsbeschwerde mit Bezug zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags bestätigte am Dienstagabend auf Anfrage des epd auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich im
Oktober auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis
zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin verschoben. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die in Medienfragen federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereits Mitte September aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.