Die Gründe, warum Menschen in Teilzeit arbeiten, sind nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sehr verschieden. Oft spielt die Betreuung von Angehörigen eine Rolle, seien es Kinder, Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftige. Auch das Ziel, sich selbst fortzubilden, kann eine Teilzeitarbeit begründen, ebenso eine eigene Krankheit oder Behinderung, wie das Bundesamt auf Grundlage des Mikrozensus 2024 mitteilte. Bei mehr als einem Viertel der Teilzeitler ist es explizit der eigene Wunsch, mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten.
Teilzeit bei Frauen fast fünfmal häufiger als bei Männern
Insgesamt arbeiteten 2024 in Deutschland 30,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen lag die Teilzeitquote mit 49,5 Prozent deutlich höher als bei Männern mit 13,9 Prozent. 27,9 Prozent der 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit gaben an, auf eigenen Wunsch nicht Vollzeit zu arbeiten. 23,5 Prozent der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten den Angaben nach in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 Prozent mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 Prozent. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 Prozent ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 Prozent deutlich häufiger an als Frauen mit 8,4 Prozent.
4,9 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit nannten als Grund eine Krankheit oder Behinderung. Weitere 4,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten würden gerne in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle finden. Die restlichen 27,4 Prozent hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.
Debatte um Teilzeit: CDU will Anspruch stärker begrenzen
Seit einigen Tagen wird über das Recht auf Teilzeitarbeit debattiert, nachdem ein Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels für den Bundesparteitag im Februar bekannt geworden war. Demzufolge soll der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig vom „Vorliegen einer besonderen Begründung“ abhängig gemacht werden. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Der Antrag, der auch bei Spitzenpolitikern der Union auf Kritik stieß, trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Im „Morgenmagazin“ der ARD gab der Arbeitsmarktforscher Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) am Freitag zu bedenken, dass eine Abschaffung des seit 2001 geltenden Rechts auf Teilzeit dazu führen könnte, dass die Beschäftigung insgesamt in Deutschland sinkt. Wenn das Teilzeit-Recht nicht mehr gelte, könnte es sein, dass viele Teilzeitler aufhören zu arbeiten, weil sie sonst ihren Alltag nicht mehr erledigen können, statt in Vollzeit zu wechseln.
Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern und Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab 2024 laut Statistischem Bundesamt überwiegend an, sich selbst um die Angehörigen kümmern zu wollen. Das waren knapp zwei Drittel, nämlich 65,3 Prozent.
Teilzeit wegen Pflege: Betreuung oft schwer zu organisieren
Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten dabei eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Für 11,1 Prozent der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 Prozent konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 Prozent fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 Prozent waren andere Gründe ausschlaggebend.
