Roger de Weck lobt Länderbeschluss zur Rundfunkreform

Der Publizist und Medienmanager Roger de Weck lobt die Entscheidung der Bundesländer zu Veränderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe die größte Reform der öffentlich-rechtlichen Medien seit Gründung des ZDF 1961 beschlossen, schrieb de Weck am Wochenende im Netzwerk LinkedIn. Zugleich sprach er sich für die Unterstützung privater Medienunternehmen aus.

Auf staatsferne Weise werde die öffentliche Hand den Journalismus privater Medien unterstützen müssen, bevor sich „Medienwüsten“ ausdehnten sowie die Konzentration von Medien und Medienmacht überhandnähmen. „Journalismus ist eine elementare Infrastruktur der Demokratie. Diese Infrastruktur instand zu halten, ist eine elementare Staatsaufgabe“, schrieb der ehemalige Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen Schweizer Rundfunkgesellschaft SRF.

Roger de Weck hatte dem sogenannten Zukunftsrat angehört, der im Auftrag der Bundesländer Vorschläge zu Veränderungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland gemacht hatte. Der Schweizer Publizist stellte am Wochenende heraus, dass die Ministerpräsidentenkonferenz unter anderem eine engere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandfunk sowie eine stärkere Arbeitsteilung innerhalb der ARD in die Wege geleitet hat. Sollte es der Rundfunkkommission der Länder bis Dezember gelingen, ein neues „entpolitisiertes“ Modell der Finanzierung zu entwickeln, werde sich 2024 als Erfolgsjahr der deutschen Mediengeschichte erweisen, schrieb de Weck.

Bei ihrem Treffen in Leipzig hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am Freitag zwar auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, die unter anderem weniger Hörfunkkanäle und TV-Spartensender vorsieht, aber noch keinen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag gefasst. Stattdessen soll bis zum nächsten Treffen ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden.

Über den Rundfunkbeitrag wird seit Monaten diskutiert. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen, was mehrere Bundesländer aber bereits vor der Entscheidung am Freitag abgelehnt hatten. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.