Robra kritisiert Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten
Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages kritisiert. Robra sagte am Mittwoch im Magdeburger Landtag, der Zeitpunkt der Klage einen Tag vor der Sitzung der Rundfunkkommission habe ihn gestört. „Das ist nicht die feine Art gewesen, man hätte auch warten können“, meinte Robra.
Zudem sei die Klage „definitiv verfrüht“. Die Länder hätten sich mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über ein neues Finanzierungsmodell unterhalten wollen. „Die Kernbotschaft im Rahmen der Finanzierung ist: Es gibt 2025 keine Beitragserhöhung“, sagte der Minister. Die 16 Ministerpräsidenten seien sich bei ihrer Konferenz im Oktober in Leipzig praktisch einig gewesen, dass diese nicht notwendig sei.
Es gebe eine Rücklage von einer Milliarde Euro bei den Anstalten. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro, wie sie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Februar vorgeschlagen hatte, würde der ARD insgesamt 204 Millionen Euro bringen, dem ZDF 65 Millionen. Diese Summen seien durch die Rücklagen bereits gedeckt. „Zu behaupten, in 2025 und 2026 würde der Notstand ausbrechen, ist schlicht und ergreifend falsch“, unterstrich Robra. Die Finanzierung der Anstalten sei gesichert.
Robra erteilte auch Forderungen nach einem Index-Modell für den Rundfunkbeitrag eine Absage. Eine Gruppe von sechs Bundesländern hatte vorgeschlagen, den Beitrag künftig auf Basis der Inflationsrate regelmäßig automatisch anzuheben. „Es wird keine Automatismen geben“, betonte Robra.