Richter: Schärfere Gesetze gegen Antisemitismus allein nutzlos

Der Deutsche Richterbund (DRB) hält Forderungen nach schärferen Strafen gegen Antisemitismus für nicht zielführend. Sie allein würden „wenig bewirken, solange eine personell ausgelaugte Strafjustiz mit ihrer Arbeit kaum noch hinterherkommt“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).

Vorwürfe des Zentralrates der Juden über milde Urteile nach judenfeindlichen Straftaten weist der Richterbund zurück. Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Taten führe die Strafjustiz mit höchster Priorität, so Rebehn. Solche Fälle würden „grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt“, sondern konsequent vor Gericht gebracht.

Zentralratspräsident Josef Schuster hatte am Sonntag bei der Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten für eine schärfere Bestrafung von Antisemitismus geworben. Ein Forderungskatalog der CSU-Landesgruppe sieht etwa vor, Hetze gegen den Staat Israel mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden. Schuster kritisierte zudem, dass Gerichte Täter mitunter wegen einer schweren Kindheit oder Fluchterfahrung verschonten.

Nach Angaben von Rebehn fehlen bundesweit mehr als 1.500 Staatsanwälte und Strafrichter. Dadurch sei die Zahl offener Verfahren auf 850.000 hochgeschnellt, was eine zügige Bestrafung oft unmöglich mache. „Bund und Länder müssen deshalb deutlich mehr in die Strafverfolgung investieren, um das Sicherheitsversprechen des Staates bestmöglich einzulösen“, so der Richterbund.