Das Land Rheinland-Pfalz will die NS-Vergangenheit führender Vertreter der Justiz in der Nachkriegszeit systematisch untersuchen. In einem auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt der Universität Mainz würden die Biografien von Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten durchleuchtet werden, die 1945 mindestens 21 Jahre alt waren, teilte das Justizministerium in Mainz am Dienstag mit. Ein weiteres Projekt der Universität soll die Gefängnisse auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes in den Blick nehmen, die bereits während der nationalsozialistischen Diktatur dem Strafvollzug dienten.
„Es ist unsere Pflicht, offen und kritisch auf die eigene Geschichte zu blicken, um eine gerechte und lernfähige Demokratie gestalten zu können,“ erklärte Minister Philipp Fernis (FDP). In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg fand eine strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz in der Bundesrepublik kaum statt. Viele dem Unrechtsregime treu ergebene Juristen setzten ihre Karriere nach 1945 fort. Dies galt selbst für Richter und Staatsanwälte, die während des Krieges in besetzten Ländern wie Frankreich oder Luxemburg tätig waren und dort nach der Befreiung verurteilt wurden.