Revision abgewiesen – Klimakleber-Pater Alt muss Strafe zahlen
Die Berufung gegen das erst ergangene Urteil brachte dem mit Sitzblockaden für das Klima kämpfenden Ordensmann noch eine niedrige Strafe ein. Doch die dann dagegen eingelegte Revision war nicht von Erfolg gekrönt.
Jesuitenpater Jörg Alt, der in den vergangenen Jahren mit Sitzblockaden für das Klima gekämpft hat, ist mit der Revision gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil gescheitert. Wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Dienstag in München mitteilte, wies dieses seine Revision ab. Der Ordensmann hatte seine Beteiligung an der Aktion der “Letzten Generation” sowie der “Extinction Rebellion” am 16. August 2022 gegen 12 Uhr auf dem Nürnberger Bahnhofsplatz als Notstandshaltung gerechtfertigt. Dem sei der 3. Strafsenat des Gerichts aber nicht gefolgt.
Nach Auffassung des Senats hätte der Angeklagte verschiedene andere Mittel gehabt, um auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken zu können. So hätte er auf legalem Wege von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder der Freiheit der Bildung politischer Parteien Gebrauch machen können. Auch das Petitionsrecht hätte ihm zur Verfügung gestanden oder sonstige Kommunikationsmittel, mit denen das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern möglich sei.
Das Landesgericht räumte ein, dass Alt und die anderen Beteiligten mit ihrer Blockade an einem Hauptverkehrspunkt einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage leisten wollten, nämlich der Klimakrise. Die Aktion sei dennoch als “strafrechtliches Unrecht” zu missbilligen.
Der Jesuit hatte sich mit einer Hand auf die Fahrbahn geklebt, wie es heißt. Dies habe er mit rund 40 weiteren Personen getan. Durch die den Behörden weder zeitlich noch örtlich angekündigte Aktion hätten die Teilnehmenden den Verkehr an einem stark frequentierten Ort zum Erliegen bringen wollen, um so auf die fortschreitende Klimaerwärmung aufmerksam zu machen.
Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte daraufhin den Jesuiten am 30. November 2023 wegen Nötigung zu einer Strafe von 75 Tagessätzen von jeweils 15 Euro (1.125 Euro). In der Berufung schwächte das Landgericht Nürnberg-Fürth diese im April 2024 ab zu 50 Tagessätzen zu je 10 Euro (500 Euro).