Regierung will Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen erhöhen

Die niedersächsische Landesregierung plant, die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf geförderten Wohnraum zu erhöhen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf gab das rot-grüne Kabinett von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover zur Verbandsbeteiligung frei, wie die Staatskanzlei mitteilte. Danach sollen die Grenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins, im Volksmund auch B-Schein genannt, um 25 Prozent steigen.

Der Entwurf schlägt vor, die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt von bisher 17.000 Euro auf 21.250 Euro zu erhöhen. Anspruch auf einen B-Schein zum Bezug einer Sozialwohnung haben somit Personen, deren anrechenbares Jahreseinkommen unter dieser Grenze liegt. In der Regel entspricht diese Summe in etwa dem Netto-Einkommen. Für Zweipersonenhaushalte soll die Grenze von bisher 23.000 Euro auf 28.750 Euro steigen.

Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person sollen dabei 3.750 Euro hinzuaddiert werden – bislang sind es 3.000 Euro. Der Kinderzuschlag soll um dieselbe Summe steigen. Die Landesregierung will die Einkommensgrenzen so an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen, wie es hieß. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden den Angaben zufolge auf der Grundlage von Daten über das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte berechnet.

„Die bisherigen Einkommensgrenzen für den Bezug von gefördertem Wohnraum sind schlicht nicht mehr aktuell“, sagte Bauminister Olaf Lies (SPD): „Wir haben gerade in den letzten Jahren eine enorme Steigerung der Kosten für Wohnen erlebt.“ Allein in den vergangenen fünf Jahren seien die Mieten um bis zu 25 Prozent geklettert. Niedersachsen werde alles tun, um mehr Wohnraum zu schaffen und so Druck aus dem Mietmarkt zu nehmen.