Die Nachbesserung der Klinik-Reform dauert wohl doch länger. Der für Mittwoch vorgesehene Kabinettsbeschluss ist verschoben.
Die Reform der Krankenhausreform wird weiter innerhalb der Bundesregierung beraten. Ursprünglich hieß es, der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) solle am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Auf der Tagesordnung ist der Punkt aber nicht mehr vorgesehen. Offenbar gibt es noch weiteren Abstimmungsbedarf, wie zahlreiche Medien die Ministerin zitieren.
Warken will die von der alten Ampel-Koalition gegen Kritik vieler Bundesländer beschlossene Krankenhausreform ihres SPD-Vorgängers Karl Lauterbach nachbessern. Der Gesetzentwurf sieht befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der Umsetzung der Reform vor. Damit soll der Erhalt versorgungsrelevanter Kliniken in der Fläche gesichert werden. Warken erwartet dennoch auch nach der Überarbeitung der Krankenhausreform Klinikschließungen.
Ziele der Krankenhausreform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugewiesen werden, darunter etwa die Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin, Komplexe Nephrologie, Kinder- und Jugendchirurgie und Spezielle Traumatologie.
Dabei müssen die Krankenhäuser entsprechende Kriterien erfüllen – etwa eine gewisse Anzahl an Fachärztinnen und -ärzten beschäftigen, eine Mindestmenge an Behandlungen vornehmen und eine entsprechende Technikausstattung vorweisen. Nur wer die jeweiligen Kriterien erfüllt, kann zukünftig auch entsprechende Behandlungen innerhalb der Leistungsgruppe erbringen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wertete die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses als “eine Hängepartie”. Die Bundesgesundheitsministerin sollte die Zeit bis zu Wiedervorlage nutzen, um Menschen mit chronischen Schmerzen, altersbedingten Krankheiten und Sterbende besser stationär versorgen zu können, forderte Vorstand Eugen Brysch. “Ein neuer Kabinettsentwurf muss diese Nöte in den Blick nehmen.”