Regierung ebnet den Weg für Reform wichtiger Kulturstiftung

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugestimmt – Kulturstaatsministerin Claudia Roth zeigt sich zufrieden.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) verabschiedet. Es soll an die Stelle des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 1957 treten. “Die Reform der SPK war und ist eines der großen kulturpolitischen Themen dieser Legislaturperiode”, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) am Mittwoch. “Mit diesem Gesetz bereiten wir den Boden für eine umfassende Reform der größten deutschen Kultureinrichtung und stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexiblere SPK.”

Im Interesse der Stiftung, ihrer Beschäftigten und der Kultur in Deutschland sei es wichtig, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen parlamentarischen Beschluss zu bringen, so Roth weiter.

Die Stiftung ist mit 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der größten Kultureinrichtungen Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt. Mit dem Gutachten des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2020 war der Stiftung aber erheblicher Verbesserungsbedarf attestiert worden.

Das neue Stiftungsgesetz sieht etwa vor, dass die Leitung nicht mehr wie bislang dem Präsidenten alleine obliegt, sondern einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen, die auch für Querschnittsthemen zuständig sein sollen. Dies gewährleiste, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt würden, und solle Synergieeffekte fördern, hieß es. Die einzelnen Einrichtungen sollen künftig eigenständig entscheiden können. Damit werde einer der wesentlichen Strukturempfehlungen des Wissenschaftsrats entsprochen.