Reformierte wählen Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mehr unbefristet

Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche werden bei ihrer Einstellung künftig nicht mehr unbefristet von einer Gemeinde gewählt. Die Gesamtsynode der Reformierten verabschiedete am Freitag in Emden ein Kirchengesetz, nach dem die Wahl auf zwölf Jahre begrenzt wird. Eine Wiederwahl, auch mehrfach, ist möglich. Bisher galt die Wahl unbefristet.

Nach zehn Jahren im Amt sieht das Gesetz überdies eine Bewertung der pfarramtlichen Arbeit vor. „Was haben wir erreicht, was wollen wir noch erreichen, passt es noch, wollen wir etwas ändern? – um solche Fragen kann es dabei gehen“, erläuterte der Vizepräsident der Kirche, Helge Johr. Der Jurist betonte, die Wahlzeit beschädige nicht das lebenslange Dienstverhältnis zwischen Landeskirche und Pfarrpersonal. In den Fällen, in denen es nicht mehr passe, gehe es um eine Bewerbung in einer neuen Gemeinde.

Der Synodale Johannes de Vries, Pfarrer im niedersächsischen Schüttorf, warnte, die Wahlzeit beschädige den Pfarrberuf und die Familien von Pfarrerinnen und Pfarrer. „Das Gesetz schafft keine Anreize, sondern baut Druck auf.“ Befürwortende wiesen das zurück und sagten, Wahlfristen seien in vielen Berufen normal. In der Evangelisch-reformierten Kirche arbeiten eigenen Angaben zufolge etwa 140 Pfarrerinnen und Pfarrer. Zu der Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 159.000 Mitglieder in 143 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu.