Die Evangelisch-reformierte Kirche hat eine neue Gottesdienstordnung. Die Gesamtsynode verabschiedete am Freitag in Emden einstimmig eine neue Reformierte Liturgie. Die Neuauflage ersetzt die Ausgabe von 1999. Neu ist etwa die Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Paare in den Empfehlungen zur Trauung. Hierfür war bereits 2017 ein separates Formular eingeführt worden.
Im Zentrum der neuen Reformierten Liturgie steht der reformierte Gemeindegottesdienst. Sie enthält überdies Ausgestaltungen für kirchliche Amtshandlungen wie Konfirmation und Bestattung sowie für Abendmahls- und Taufgottesdienste. Die Überarbeitung war durch das Leitungsgremium „Moderamen“ des Reformierten Bundes veranlasst worden. Daran beteiligt waren neben der reformierten und altreformierten Kirche auch Vertreter mehrerer unierter Landeskirchen sowie der Evangelisch-reformierten Kirche in der Schweiz.
Eine sechsmonatige Erprobung in reformierten Gemeinden war im Mai zu Ende gegangen. Auf Vorschlag der Gemeinden wurden mehrere Elemente neu aufgenommen, wie Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden vor den rund 60 Synodalen erläuterte. Dazu gehören etwa Anregungen zur Segnung eines Kindes, wenn die Taufe später vollzogen werden soll, sowie Texte für Abendmahlsfeiern mit Kindern.
Nach der Erprobung hinzugefügt wurden außerdem Vorschläge für Trauerfeiern für Personen, die nicht Mitglied einer Kirche waren. Neu sind auch Gottesdienste mit Elementen aus charismatischen Traditionen Afrikas und der Niederlande.
Die Reformierte Liturgie ist als Leitfaden konzipiert. Die Verantwortung für die Gottesdienstgestaltung obliegt nach reformiertem Verständnis den Kirchengemeinden. Zur reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 146.000 Mitglieder in 135 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu.