Rechtsstreit um Leihmutterschaft: Landeskirche legt Berufung ein

Von der Landeskirche Braunschweig hat Domkantor Münden die Kündigung bekommen – die das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt hat. Dagegen geht die Landeskirche jetzt vor.

Domkantor Gerd-Peter Münden
Domkantor Gerd-Peter MündenPeter Sierigk / epd

Braunschweig/Hannover. Im Rechtsstreit mit dem entlassenen Domkantor Gerd-Peter Münden (56) um eine geplante Leihmutterschaft hat die braunschweigische Landeskirche Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig eingelegt. Das Gericht hatte im September festgestellt, dass die Kündigung des Musikers unwirksam sei und dieser weiterbeschäftigt werden müsse. Mit der Berufung liegt der Fall nun beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover, wie die Landeskirche mitteilt.

Münden war Domkantor am traditionsreichen Braunschweiger Dom. Die Landeskirche hat ihn im Februar fristlos entlassen, weil er eine Leihmutterschaft im Ausland beauftragen wollte. Eine kommerzielle Leihmutterschaft sei mit den ethischen Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar, argumentierte sie.

Nur ein „Gedankenprozess“?

Die Landeskirche werde im Berufungsverfahren noch einmal ausführlich darlegen, welche konkreten Schritte Münden unternommen habe, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, erläuterte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos als Leiter der Rechtsabteilung. Das Arbeitsgericht habe die Auffassung vertreten, es habe sich bei den Plänen lediglich um einen „Gedankenprozess“ gehandelt, der keinen Verstoß gegen dienstliche Pflichten darstelle.


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Zugunsten der Landeskirche habe das Gericht aber auch festgehalten, dass die konkrete Inanspruchnahme einer kommerziellen Leihmutterschaft gegen das Selbstverständnis der Landeskirche verstoße. Sie zu untersagen, stelle eine wesentliche und rechtmäßige berufliche Anforderung an die Tätigkeit eines Domkantors dar. „Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen“, betonte Goos, der auch Rechtsprofessor ist.

Münden ist derzeit als Musiklehrer beschäftigt und enthält von der Landeskirche monatlich 1.400 Euro als Differenz zu seinem vorigen Gehalt. Weil er sich selbst dazu bereiterklärt habe, auf eine Weiterbeschäftigung vorerst zu verzichten, sei er bis auf Weiteres nicht im kirchlichen Dienst tätig, erläuterte die Landeskirche.

Von kirchlichen Gremien geprüft

Gleichwohl hat Münden in der vergangenen Woche kirchenintern eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage eingereicht. Sie richten sich gegen den braunschweigischen Landesbischof Christoph Meyns und die Dompredigerin Cornelia Götz. Diese hätten Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit seinem aus Kolumbien stammenden Mann in Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht, sagte Münden. Die Klage und die Beschwerde werden zurzeit von kirchlichen Gremien geprüft. (epd)