Rechtsanwalt: So kann man Erbschleicher erkennen

Ältere Menschen werden mitunter von Personen umsorgt, die vor allem die eigene Geldvermehrung im Blick haben. Fragwürdiges Handeln ist nicht immer strafbar – doch es gibt Wege, sich zu schützen.

Erbschleicherei ist kein Straftatbestand – sich dagegen zu wehren, ist für Erblasser und Angehörige dennoch möglich. Vorsicht ist nach Worten des Kölner Rechtsanwalts Sven Gelbke bei bestimmten Entwicklungen schon vor dem eigentlichen Eintreten des Erbfalls geboten. Nur in bestimmten Fällen sei es möglich, etwa Betrug, Urkundenfälschung oder -unterdrückung nachzuweisen, erklärte der Experte am Donnerstag.

Die Motive für Erbschleicherei seien vielschichtig, so Gelbke, der Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters “JustSolutions” sowie des Portals “Die Erbschützer” ist. Manche wollten frühere Ungerechtigkeiten in der Familie ausgleichen, andere seien schlicht gierig. “Auch verschuldete Personen schleichen sich mitunter an Erblasser heran, um ihre finanzielle Lage zu verbessern.”

Als Täter kommen laut dem Anwalt neben Angehörigen und Nachbarn auch Anwälte, Pflegekräfte, Ärztinnen oder Seelsorgende in Frage. Verdächtig seien in den meisten Fällen Personen, die mit der erblassenden Person zusammenlebten. Insofern sei Vorsicht geboten, wenn jemand plötzlich bei einer betagten Person einziehe – vor allem, wenn vorher kein enger Kontakt bestanden habe.

Gefährdet seien insbesondere gebrechliche Menschen, vereinsamte, apathische oder sehr vergessliche Erblasser sowie Betroffene schwerer Depressionen. All diese Notlagen könnten Erbschleicher ausnutzen, warnte Gelbke. So könnten körperliche Gebrechen die Willensbildung erschweren; psychische Probleme oder Einsamkeit könnten Menschen regelrecht “in die Fänge” von Tätern treiben.

Eine typische Vorgehensweise sei, dem Betroffenen falsche Informationen über Angehörige zu übermitteln, erklärte der Jurist. Nicht selten würden den Opfern zudem Informationen vorenthalten sowie Brille oder Hörgeräte abgenommen. “Auch wenn der Erblasser an einem Ort in ein Altenheim eingewiesen wird, das die Verwandten nur schwer erreichen können, sollten diese hellhörig werden.”

Für Erblasserinnen und Erblasser selbst sei es sinnvoll, ihr Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen, riet Gelbke. Dies schütze vor Fälschungen ebenso wie vor einer späteren Behauptung, ein Testament sei verloren gegangen.