An Thüringer Schulen soll Reanimationsunterricht nicht verpflichtend in den Schulplan aufgenommen werden. Stattdessen seien mit verschiedenen Hilfsorganisationen im Freistaat Kooperationsvereinbarungen zur Durchführung des Moduls „Wiederbelebung“ an Thüringer Schulen abgeschlossen worden, teilte das Bildungsministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) mit. Das Bildungsministerium von Nordrhein-Westfalen hatte Anfang Juli angekündigt, Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend zu machen.
Das Angebot in Thüringen richte sich an alle staatlichen Schulen ab der siebten Klasse. Mit dem Modul „Wiederbelebung“ werden laut Ministerium Lehrplaninhalte in den Fächern Sport, Biologie, Ethik und Sozialwesen abgedeckt. Die Durchführung des Angebots erfolge in den Räumen beziehungsweise auf dem Gelände der Schule. Das Thema „Wiederbelebung“ werde dabei in zwei Einheiten von jeweils 45 Minuten angeboten.
Am Ende jeden Schuljahres fand den Angaben zufolge mit den Hilfsorganisationen ein Gespräch zur Auswertung sowie zur Planung der gemeinsamen Aktivitäten für das folgende Schuljahr statt. Hierfür seien sowohl für die Pädagogen als auch für die Schüler Evaluationsbögen entwickelt worden, die jährlich durch die Schulverwaltungsbehörde des Landes ausgewertet werden. Die jüngste Gesamtauswertung über fünf Jahre ergab nach Auskunft eines Ministeriumssprechers ausschließlich gute bis sehr gute Werte.