Niedersachsen will das Wissen über Erste Hilfe und Reanimation vom kommenden Jahr an fest in den Stundenplänen der Schulen verankern. Im Zuge einer geplanten Überarbeitung der Lehrpläne für das Fach Biologie sollen diese Themen in den Unterricht der Sekundarstufe I aufgenommen werden, wie eine Sprecherin des Kultusministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.
Auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen ab 2026 einen Wiederbelebungsunterricht verpflichtend in ihre Lehrpläne aufnehmen. Im Saarland gibt es so einen Unterricht bereits. Hessen plant die verpflichtende Einführung bis 2028, wie eine epd-Umfrage in allen Bundesländern ergab.
Das Bremer Bildungsressort verwies dagegen auf Arbeitsgemeinschaften und freiwillige Schulprojekte, in denen Erste Hilfe und Wiederbelebung behandelt würden. „Wir haben keinen behördlich gesteuerten oder im Bildungsplan implementierten Reanimationsunterricht“, sagte eine Sprecherin dem epd.
Der Sprecherin zufolge wird in Bremen innerhalb von Erste-Hilfe-Ausbildungen an einigen Schulen auch Wiederbelebung gelehrt. An etwa 30 allgemeinbildenden, öffentlichen weiterführenden Schulen und an vier weiterführenden Schulen in privater Trägerschaft werden im kleinsten Bundesland Schul-Sanitäterinnen und Sanitäter ausgebildet.
Niedersachsen plant die Einführung des Sanitätsunterrichts für die Jahrgänge 5 bis 10. „Durch welchen zeitlichen Umfang diese Kompetenzen an der einzelnen Schule erworben werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schule“, sagte die Ministeriumssprecherin. Bei der Vermittlung der Lerninhalte könnten die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer externe Partner einbeziehen.
„Die Lehrkräfte müssen in regelmäßigen Abständen selbst eine Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren und sind daher thematisch, aber auch pädagogisch vorgebildet“, betonte die Sprecherin. Darüber hinaus plane die Björn-Steiger-Stiftung gemeinsam mit dem Kultusministerium eine Info-Website für Lehrkräfte und Schulleitungen, auf der auch Materialien für den Unterricht bereitgestellt werden sollen.
Ziel des geplanten Unterrichts sei es, die Inhalte sinnvoll mit bereits bestehenden Lerninhalten zu verknüpfen, hieß es. So solle ein „umfassendes Verständnis für lebensrettende Sofortmaßnahmen“ gefördert werden.