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RBB-Verwaltungsrat will gütliche Einigung mit Schlesinger

Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hat sich für eine gütliche Einigung mit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger ausgesprochen. In dem Streit geht es um Ruhegeld-Forderungen von Schlesinger und hohe Schadenersatzforderungen des Senders. Ein solches Güterichterverfahren hatte der Vorsitzende Richter beim Auftakt des Prozesses am Landgericht Berlin angeregt.

Der RBB-Verwaltungsrat hatte sich am Mittwoch mit dem Fall beschäftigt. Ein RBB-Sprecher erklärte am Donnerstag auf epd-Anfrage, das Güterichterverfahren folge dem Grundsatz, in jeder Lage des Verfahrens nach einer gütlichen Einigung zu suchen: „Diesem gesetzlichen Grundsatz möchte der Verwaltungsrat des RBB Folge leisten.“ Zudem könne bei einer gütlichen Einigung eine zeitnahe Beendigung des Verfahrens erreicht werden.

Der Rechtsstreit hatte am 15. Januar begonnen (AZ: 105 O 6/23). Schlesinger hatte zuvor über ihre Anwälte angeboten, auf gut 300.000 Euro Zahlungen des Senders zu verzichten, um den Rechtsstreit beizulegen. Von den Vertretern des RBB hieß es, der Verwaltungsrat müsse in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden. Eine Beilegung des Rechtsstreits werde bis zum 31. Mai angestrebt.

Die ehemalige RBB-Intendantin hatte nach Gerichtsangaben mit ihrer Zivilklage die Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich verlangt. Der RBB reagierte mit einer Widerklage, um Schadenersatz in Millionenhöhe einzufordern. Schlesinger war ab Juli 2016 Intendantin des RBB. Sie musste ihr Amt im August 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgeben.